Die Bieter seien ausnahmslos anerkannte gemeinnützige Vereine und Organisationen aus dem Sozialbereich. Interessenten hatten seit dem 11. Juni zwei Wochen Zeit gehabt, sich an der 1,2 Millionen Euro schweren Ausschreibung zu beteiligen. Nun prüft ein Expertengremium die Eignung der Bewerber. Diese können ab Mitte Juli binnen zwei Monaten ein Gewaltschutz-Konzept für Salzburg erstellen und als Angebot einreichen. Die Expertenkommission wird die Konzepte dann bewerten. Bis Ende 2020 soll feststehen, welches Gewaltschutz-Konzept ab Mitte 2021 in Salzburg umgesetzt wird.
Weiteres Frauenhaus für Salzburg?
Die beiden bestehenden Frauenhäuser in Salzburg und Hallein umfassen derzeit 27 Plätze. Ein Teil davon soll mit der Neuausschreibung in Unterkünfte geringerer Sicherheitsstufen umgewandelt werden. Außerdem wünscht sich Klambauer zumindest ein weiteres Frauenhaus im Land. Neben den zwei Einrichtungen gibt es derzeit noch ein Frauenhaus im Pinzgau, das von der Neuausschreibung aber nicht betroffen ist.
Kritik an öffentlicher Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung hatte in den vergangenen Monaten für heftige Kritik gesorgt. Sie bedeute keine Stärkung, sondern eine Schwächung des Gewaltschutzes und würde bestehende Strukturen zerschlagen. Ein ausreichendes Angebot an Plätzen mit höchster Sicherheitsstufe für betroffene Frauen sei zugleich unabdingbar. Die Leiterin des Salzburger Frauenhauses, Birgit Thaler-Haag, hatte vor zwei Wochen auch erklärt, dass man gerne bereit gewesen wäre, das Leistungsspektrum zu erweitern. "Aber mit uns wurde nie gesprochen." Sie und ihre Kollegin vom Frauenhaus Hallein haben sich nicht mehr an der Ausschreibung beteiligt.
Klambauer betonte heute erneut, dass das Konzept in Salzburg eine Weiterentwicklung brauche. Ein flächendeckendes Gewaltschutzangebot für Frauen und Kinder fehle. Das Gefährdungspotenzial liege in Salzburg nicht höher als in anderen Bundesländern, dennoch lag die Unterbringungsdauer in Salzburgs Frauenhäusern deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Dazu fehlen Übergangswohnungen, die weniger betreuungsintensiv sind und den Übergang in ein selbstständiges Leben ermöglichen.
Kritik an den Ausschreibungsmodalitäten kam am Donnerstag von der Salzburger Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ). Sie kritisierte die Ausschreibung als rechtlich fehlerhaft. So sei weder der konkrete Ausschreibungswert angegeben gewesen noch seien kommerzielle Träger ausgeschlossen worden. Die Verträge wurden außerdem nicht auf vorerst ein Jahr, sondern auf drei Jahre beschränkt ausgeschrieben. Der erste Punkt widerspreche dabei dem Bundesvergabegesetz, die beiden letzten Punkte dem Mindestsicherungsgesetz, das der Ausschreibung zugrunde liege. "Außerdem müsste die Ausschreibung für das ganze Bundesland gelten. Der Pinzgau ist aber explizit ausgenommen worden", sagte Hagenauer.
Klambauer reagiert auf SPÖ-Kritik
Klambauer die Kritik der SPÖ zurückgewiesen. Diese sei von Experten des Landes erstellt worden und entspreche den rechtlichen Voraussetzungen. Laut dem Vergaberechtsexperten des Landes müsse der Wert des Auftrags in der ersten Phase nicht mitausgeschrieben werden. Auf andere Punkte werde hingegen erst in der zweiten Stufe der Ausschreibung eingegangen. Der Ausschluss kommerzieller Träger unter den Bietern sei insofern hinfällig, weil sich nur gemeinnützige Organisationen beworben haben.
(Quelle: apa)