"Fußfesseln bei Gewaltdelikten im Sexualbereich müssen die Ausnahme und nicht die Regel sein", sagte Jarolim im Gespräch mit der APA. Er forderte, dass die Interessen des Opfers in den Vordergrund gestellt werden. "Das Opferschutzinteresse ist absolut zu erfüllen", erst wenn das sichergestellt sei, solle überprüft werden, ob potenzielle Fußfessel-Kandidaten die übrigen Auflagen für den elektronischen Hausarrest erfüllen.
Beantrix Karl zum Handeln aufgefordert
Der SPÖ-Politiker forderte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zum Handeln auf: "Da wird es einen Diskussionsverlauf geben müssen. Ich erwarte mir, dass die Justizministerin geeignete Vorschläge zur Änderung unterbreitet. Nur Betroffenheit zu zeigen, ist ein bisschen wenig", sagte er im Interview mit dem Blatt.
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist der Fall eines ehemaligen Hundetrainers, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz darf der 51-Jährige nun den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. (APA)
(Quelle: salzburg24)