Seit gestern gelten geänderte Corona-Maßnahmen für Zusammenkünfte. In der Nacht können höchstens vier erwachsene Personen aus unterschiedlichen Haushalten und zusätzlich bis zu sechs Minderjährige einander treffen. Zwischen 5 Uhr früh und 22 Uhr gilt derzeit laut Bundesverordnung allgemein:
- In geschlossenen Räumen ebenfalls maximal vier erwachsene Personen aus unterschiedlichen Haushalten und zusätzlich bis zu sechs Minderjährige.
- Im Freien maximal zehn erwachsene Personen aus unterschiedlichen Haushalten und zusätzlich bis zu zehn minderjährige Kinder.
- Ab 11 Personen Meldung, ab 51 Personen Bewilligung nötig.
Bewilligung für Veranstaltungen
Kommen zwischen elf und 50 erwachsene Personen zusammen, muss die verantwortliche Person dies eine Woche vorher bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden. Ab 51 Personen ist eine Bewilligung nötig. Die Formulare sind auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/zusammenkuenfte zu finden. Auch über die Land Salzburg App lassen sich die beiden Formulare direkt auf dem Smartphone ausfüllen und abschicken.
Die Garagenparty ist meldepflichtig
Nicht anzeigen oder bewilligen lassen muss man unter anderem Begräbnisse, kirchliche Feiern, berufsbedingte Treffen oder Demonstrationen sowie Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich, allerdings schon in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen.
Ebenfalls gelten für den Bildungsbetrieb besondere Test- und Hygieneregeln sowie für Gastronomie und Hotellerie Zugangsnachweise wie die 3-G-Regel „getestet, geimpft oder genesen“.
(Quelle: salzburg24)