Gesetzesnovelle

Geänderte Dokumentationspflicht soll Salzburgs Pflegende entlasten

Veröffentlicht: 18. März 2024 16:18 Uhr
In der Pflege muss jeder Schritt sorgfältig dokumentiert werden. Passiert das einmal nicht, war die Heimaufsicht des Landes Salzburg bisher verpflichtet, Maßnahmen gegen das betroffene Seniorenwohnhaus auszusprechen. Um die Pflegekräfte zu entlasten, soll das bei geringfügigen Dokumentationsfehlern künftig nicht mehr der Fall sein.
SALZBURG24 (alb)

Nach derzeitiger Rechtslage liegt bereits eine Verletzung des Pflegegesetzes vor, wenn eine tatsächlich erbrachte Pflegeleistung nicht dokumentiert wird. Wurden also zum Beispiel alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege nur einmalig nicht schriftlich festgehalten, war die Heimaufsicht des Landes bereits verpflichtet, Maßnahmen gegen das betroffene Seniorenwohnhaus auszusprechen. Dies soll künftig bei ganz geringfügigen Dokumentationsfehlern nicht mehr der Fall sein. „Im Vordergrund steht dabei die professionell erbrachte Leistung und nicht primär deren Dokumentation“, betont Soziallandesrat Christian Pewny (FPÖ).

Entwurf der Gesetzesnovelle in Begutachtung

In der Landtagssitzung am 24. April soll die Beschlussfassung stattfinden und damit im Gesetz der Begriff „Pflegedokumentation“ durch „Dokumentation“ ersetzt werden. „Dies bringt insofern Erleichterung, da die zu erbringenden und weiterhin zu dokumentierenden Pflegeleistungen nicht in einem explizit als Pflegedokumentation bezeichneten Dokumentationssystem abgebildet werden müssen“, erklärt Pewny. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist heute in Begutachtung gegangen.

Pewny versichert gleichbleibende Pflegequalität

Für die zu Pflegenden komme es durch diesen Schritt zu keinen Verschlechterungen, im Gegenteil. „Wir erkennen den Bedarf an Rechtssicherheit für das pflegende Personal an und dieses kann ihren Fokus noch besser auf die Umsorgung der Patienten richten“, betont Pewny und versichert: „Regelmäßigkeit oder gar Systematik im Unterbleiben der Dokumentation sowie die Einhaltung ärztlich angeordneter Therapien sind weiterhin streng zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu sanktionieren.“

„Es ist ein erster, wichtiger Schritt in Richtung gesamtheitlicher Novelle des Salzburger Pflegegesetzes“, so Pewny, in dessen Ressortzuständigkeit die Heimaufsicht sowie die Ausarbeitung des Salzburger Pflegegesetzes liegt. „Durch zweckmäßige Richtlinien und vereinfachte Prozesse wird es den Pflegerinnen und Pflegern ermöglicht, sich verstärkt auf die Betreuung und Versorgung der Patienten zu konzentrieren.“

Man befinde sich in der letzten Phase der Abstimmung, „damit wir ein für alle Betroffenen perfekt abgestimmtes Gesetz auf den Weg bringen können“, so Pewny. Mit einem Gesetzesentwurf ist im Laufe des dritten Quartals dieses Jahres zu rechnen.

(Quelle: salzburg24)

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