Reform

Mehr Rechtssicherheit im freien Dienstverhältnis: Wer in Salzburg davon profitiert

Freie Dienstnehmer:innen in Österreich bekommen mehr Rechtssicherheit. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 28. Juli 2025 15:54 Uhr
Ab 2026 erhalten freie Dienstnehmer:innen erstmals Anspruch auf kollektivvertragliche Regelungen – ein Durchbruch für tausende prekär Beschäftigte in Österreich. Auch in Salzburg, wo freie Dienstverträge besonders im Sozial-, Bildungs- und Dienstleistungsbereich verbreitet sind, bringt die Reform spürbare Verbesserungen: Mindeststundensätze, Aufwandersatz und klare Kündigungsfristen sollen die bisher rechtlich kaum geschützte Beschäftigungsform aus dem Graubereich holen.

Für freie Dienstnehmer:innen in Österreich zeichnet sich eine Verbesserung ihrer arbeitsrechtlichen Situation ab. Künftig sollen für sie auch Kollektivverträge abgeschlossen werden können, weiters kommen neue Kündigungsregeln, teilte das Sozial- und Arbeitsministerium am Montag mit. Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) begrüßen den Schritt.

Wer in Salzburg in freien Dienstverhältnissen arbeitet

In Salzburg fallen die meisten freien Dienstverträge in die Bereiche Gesundheit und Soziales (rund 25 Prozent), Erziehung und Unterricht (14 Prozent) sowie freiberufliche und wissenschaftliche Dienstleistungen (11 Prozent), teilt die Wirtschaftsabteilung der AK Salzburg am Montag auf SALZBURG24-Anfrage mit. Ebenfalls stark vertreten sind Botendienste, Kleintransportgewerbe, Marketing, Reinigung und Beratung, ergänzt die Abteilung Arbeitsrecht. Für all diese Dienstnehmer:innen gebe es nun eine deutliche Verbesserung in Sachen Rechtssicherheit – vor allem in Hinblick auf die Kündigungsfrist. Denn da freie Dienstnehmer:innen weder Anstellungs- noch Arbeitsverträge haben, fallen sie aus jenem Paragraphen, der die Kündigung von Arbeitsverhältnissen regelt, heraus, wie der Oberste Gerichtshof feststellte. Mit der geplanten Regelung wären sie vor willkürlich festgelegten Kündigungsfristen besser geschützt, heißt es seitens der Salzburger Arbeiterkammer.

Künftig mehr Rechtssicherheit

Laut Statistik Austria haben rund 30.000 Menschen in Österreich einen freien Dienstvertrag (Stand 2023) – 674 davon in Salzburg, wie die AK mitteilt (Stand Juni 2025). Spannend: Die Zahl der freien Dienstverträge hat hierzulande in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen. 2008 arbeiteten noch weit über 1.000 Menschen in Salzburg in freien Dienstverhältnissen.

Die bisher rechtlich nur minimal geschützte Beschäftigungsform soll durch die von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Montag vorgelegten Regelung aus dem Graubereich geholt werden. Möglich wird künftig etwa die Festlegung von Mindeststundensätzen, Aufwandersatz oder Krankenregelungen innerhalb bestehender oder neuer Kollektivverträge – laut AK Salzburg eine „gravierend“ positive Entwicklung. Auch die Ausweitung bestehender Kollektivverträge per Satzung auf freie Dienstnehmer:innen ist vorgesehen. „Die immer wieder öffentlich bekannt gewordenen Fälle haben den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht und die Notwendigkeit von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Rechten unterstrichen“, schreibt das Ministerium.

Für Aufregung rund um die Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmer:innen sorgte jüngst die Ankündigung des Essenszustellers Lieferando, seine angestellten Mitarbeiter:innen zu kündigen und auf freie Dienstverträge umzustellen.

Kündigungsfrist von vier Wochen geplant

Nach dem neuen Regelwerk soll für freie Dienstnehmer:innen ab 2026 eine Kündigungsfrist von vier Wochen gelten, ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sie sich auf sechs Wochen. Im ersten Monat der Beschäftigung kann eine Probezeit vereinbart werden, in der das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann. "Diese Bestimmungen können durch den freien Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden", so das Ministerium. Für den Dienstnehmer:innen günstigere Regelungen sind aber zulässig. Eine Auflösung des Dienstverhältnisses ist von beiden Seiten zum 15. eines Monats sowie zum Monatsende möglich. Die Regeln gelten für Dienstverträge, die ab 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen werden. Auf aufrechte Dienstverträge mit bestehenden vertraglichen Kündigungsregeln haben die neuen Regeln keinen Einfluss.

KV-Inkludierung „nur fair“

„Es ist nur fair, dass auch freie Dienstnehmer:innen von Kollektivverträgen profitieren können“, betont AK-Präsidentin Renate Anderl. Der ÖGB spricht in einer Aussendung von einem „längst überfälligen Schritt“, der endlich gerechtere Bedingungen schaffe. „Für freie Dienstnehmer:innen gibt es endlich feste Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Arbeit besser planen und ihre Existenz absichern können“, betont ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. Man schaffe „Fairness und Schutz, wo bisher Unsicherheit und Lücken geherrscht haben.“

(Quelle: salzburg24)

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