Grenznah

Ab 1. Februar gilt nur noch türkise Vignette

Ab 1. Februar gilt nur noch die türkise Vignette.
Veröffentlicht: 31. Jänner 2017 13:01 Uhr
Der Countdown läuft: Spätestens ab dem morgigen Mittwoch müssen Verkehrsteilnehmer die neue Vignette geklebt haben. Sonst kann eine Fahrt auf der Autobahn 120 Euro kosten, bei Motorradfahrern beträgt die Ersatzmaut 65 Euro.

Wie eine ARBÖ-Blitzumfrage zeigte, hatte etwa die Hälfte der Verkehrsteilnehmer vergangenen Freitag noch die Vignette in Orange auf der Windschutzscheibe kleben. Mit dem heutigen Dienstag allerdings endet die Frist. Wer ab Mittwoch ohne gültiges Pickerl erwischt wird, muss mit einer Ersatzmautzahlung in der Höhe von 120 Euro rechnen. Liegt eine bewusste Manipulation vor, droht eine doppelte Ersatzmaut von 240 Euro (Motorrad: 130 Euro). Zudem muss die Ersatzmaut direkt an Ort und Stelle oder mittels Erlagschein bezahlt werden, andernfalls folgen eine Anzeige sowie eine Geldstrafe von 300 bis 3.000 Euro. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die Jahresvignette ist grundsätzlich für 14 Monate gültig – die "Lebensdauer" der Vignette in Türkis endet somit am 31. Jänner 2018.

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Tipps zum richtigen Kleben der Vignette

  • Die Vignette muss innen an die Windschutzscheibe geklebt werden, entweder links oben oder im Bereich des Rückspiegels (bei Motorrädern an ein nicht oder nur schwer zu entfernendes Bauteil). Sie muss jedenfalls gut sichtbar sein.
  • Die Scheibe muss sauber und trocken sein.
  • Die Vignette ist erst dann gültig, wenn sie auch von der Klebefolie vollständig gelöst auf der Windschutzscheibe klebt.

Vorsicht bei Kälte: Vignette könnte beschädigt werden

Die kalten Temperaturen, die in Österreich seit Wochen herrschen, machen das Aufkleben jedoch tückisch. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka erklärt dazu: "Ist die Scheibe kälter als fünf Grad Celsius, besteht die Gefahr, dass die Vignette nicht richtig haftet. Löst sie sich ab und wird dabei beschädigt, wird sie ungültig."

Hat man keine Garage, die das Auto vor den frostigen Temperaturen schützt, rät die ÖAMTC-Expertin, am besten das Wageninnere und die Innenseite der Windschutzscheibe durch eine kurze Fahrt mit eingeschaltetem Warmluftgebläse zu erwärmen. Dann die Scheibe sorgfältig trockenreiben, Vignette ankleben, fertig. "Achtung: Nicht versuchen, mit einem heißen Föhn die Scheibe zu erwärmen", warnt Zelenka. "Durch den großen Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur kann es zu Spannungen und zum Bruch der Scheibe kommen."

Außerdem empfiehlt die ÖAMTC-Juristin, den unteren Abschnitt der Trägerfolie gut aufzubewahren. "Darauf befindet sich die Seriennummer, die als Kaufnachweis dient und die Erstattung der Vignette garantiert, wenn es beispielsweise zu einem Bruch der Windschutzscheibe kommt." Mit der Werkstattrechnung vom Scheibenwechsel, dem Zulassungsschein, der Trägerfolie und der abgelösten Originalvignette kann an allen ÖAMTC-Stützpunkten unkompliziert ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.

Vignette auch für Überstellungsfahrten

Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Hierbei reicht die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Fahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird.

Achtung: Wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufzukleben.

Mautausnahme für Menschen mit Behinderung

Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen – wo sie auch zu beantragen ist.

So sieht es in unseren Nachbarländern aus

Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht, in Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette. Heimische Lenker sollten laut Asfinag nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben – solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten. "Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden", so Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

(Quelle: salzburg24)

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