Zum Unfallzeitpunkt hatte der Bursch einen Probeführerschein. Mittlerweile ist er seine Lenkerberechtigung wegen erneuten Fahrens unter Alkoholeinfluss los.
19-Jähriger starb noch an Unfallstelle
Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf den 13. Juni 2010. Das 19-jährige Opfer ging mit seiner Freundin am Rand einer Straße in Feldkirchen von einer Party nach Hause. Der - damals gleichaltrige - Angeklagte, der die selbe Veranstaltung besucht hatte, fuhr mit dem Wagen hinter ihnen. Der Bursch wurde vom Auto erfasst, gegen die Windschutzscheibe und dann in den Straßengraben geschleudert. Er starb noch an Ort und Stelle.
Die Verteidigung stand auf dem Standpunkt, dass das Opfer auf die Straße gesprungen sei und berief wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe, die Staatsanwaltschaft wegen der Strafhöhe. Zudem forderte die Anklagebehörde, dass eine Fußfessel von vorneherein ausgeschlossen werden soll. "Sie würde bei diesem Sachverhalt weder spezial- noch generalpräventiven Gründen gerecht werden."
Mit 1,88 Promille anstelle von null Promille
Der Staatsanwalt verwies darauf, dass für den Lenker als Probeführerscheinbesitzer 0,0 Promille galten, der Alkotest aber 1,88 ergab. Der Angeklagte beteuerte in der Berufungsverhandlung, dass er seinen Alkoholkonsum mittlerweile stark reduziert habe und auch viel weniger fortgehe. "Es tut mir leid, ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen", so sein Schlusswort.
Das Berufungsgericht hatte keinen Zweifel an der Schuld des Lenkers und hielt auch die starke Alkoholisierung für einen Erschwerungsgrund. Angesichts des Alters und der Unbescholtenheit des Angeklagten reduzierte der Senat das Urteil aber dennoch von 24 auf 18 Monate, ein Drittel - sechs statt acht Monate - davon unbedingt. Eine Fußfessel wurde "mit Blick auf die Milderungsgründe" nicht ausgeschlossen.
Verfahren zog sich über Jahre
Bis zu diesem rechtskräftigen Urteil hatte sich das Verfahren über mehrere Jahre gezogen: Zuerst bekam der Angeklagte zwölf Monate teilbedingt, dann hob das OLG das Urteil im Zweifel auf. Im zweiten Rechtsgang verhängte es - nach drei neuen Gutachten und der Exhumierung des Opfers - eine doppelt so harte Strafe, nicht zuletzt weil sich der Mann seither wieder betrunken ans Steuer gesetzt hatte. (APA)
(Quelle: salzburg24)