Grenznah

Bundeskriminalamt warnt: Nicht alle Halloween-Streiche sind harmlos

Veröffentlicht: 31. Oktober 2015 11:21 Uhr
Auch wenn zu Halloween mit etlichen Streichen zu rechnen ist, ist nicht alles erlaubt, warnt das Bundeskriminalamt. Erfahrungsgemäß werden die Tage rund um den 31. Oktober vor allem von älteren Jugendlichen für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch diese Delikte sind - nur weil Halloween ist - nicht straffrei.

Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt, berichtete das BK.     Zu Halloween sind immer mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen.

Sich vor ungeliebten Streichen schützen

Das BK rät Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Plätzen abzustellen. Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen, sollten nicht im Freien gelassen und brennbare Materialien aus den Postkästen entfernt werden. Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten, eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern, kann für Abschreckung sorgen.

Die Geschichte von Halloween

Die ältesten Wurzeln finden sich bei den schottisch- und irisch-keltischen Druiden: Demnach war es der Tag der Ernte und die Nacht, in der die Erde am nächsten bei der Welt der Geister war und deren verirrte Seelen umhergingen. Mit einem Festmahl sollten diese besänftigt werden.

Die Rolle der Geister haben heute die Kinder übernommen. In den Gewändern von Gespenstern, Hexen, Gnomen, Zwergen, Dämonen, Teufeln, Skeletten, Fledermäusen, Eulen und anderen Fabelwesen ziehen sie durch die Straßen.

Aus der Rübe wurde ein Kürbis

Fehlt noch eine klassische Zutat für ein gelungenes Halloween-Fest - der Kürbis: Auch dazu gibt es die passende Mär. Sie betrifft den irischen Dorfschmied Jack O'Lantern, der so geizig und habgierig gewesen sein soll, dass ihm sogar in der Hölle der Zutritt verwehrt wurde. Er wurde bestimmt, auf ewig mit einer Laterne herumzuziehen. Nur ein Stück glühender Kohle in einer ausgehöhlten verrunzelten Zuckerrübe bekam er mit. Über irische Auswanderer kam die Geschichte von Halloween nach Amerika - und dort wurde aus der Rübe ein Kürbis.

Halloween gut für Weissagungen geeignet

Der Name Halloween hat wiederum mit dem 1. November, dem Allerheiligentag zu tun. Dieser heißt im Englischen "All Saints Day" oder "All Hallows", der Abend davor daher der "All Hallows Eve" - verkürzt eben Halloween. Dieser soll übrigens sehr gut für Weissagungen geeignet sein. Beliebt sind Prophezeiungen zu Reichtum und privatem Glück. So werden Münzen und Ringe oder Fingerhüte in Speisen entdeckt, der Finder wird zu Dagobert Duck oder segelt in den Hafen der Ehe bzw. bleibt sein Leben lang allein.

(APA)

Links zu diesem Artikel:

  • Mega-Asteroid zu Halloween
  • Halloween im Weißen Haus

(Quelle: salzburg24)

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