- Wer übernimmt die Kosten?
- Wo kann ich mich testen lassen?
- An wen muss ich das Testergebnis schicken?
- Wie oft muss ich ein Testergebnis vorlegen?
- Wie lange darf ich mich in Bayern aufhalten?
- Ist das kleine deutsche Eck gesperrt?
- Wer darf noch ohne Quarantäne über die Grenze?
Wer übernimmt die Kosten?
Die Salzburger ÖVP teilt am Montag in einer Aussendung mit, dass der Freistaat Bayern die Kosten für die Testungen übernimmt. Die Partei beruft sich dabei auf das Landratsamt Berchtesgaden.
Am Nachmittag hat auch das Land Salzburg diese Information auf seiner Website aktualisiert.
Wo kann ich mich testen lassen?
Für die Testungen ist derzeit eine Station in Bayerisch Gmain zugänglich. Die Station befindet sich in der Theo-Birkel-Straße 5 auf dem ehemaligen Gelände der Firma Baustoffe Birkel und ist Montag bis Samstag von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Im Laufe der Woche soll so eine Teststation auch in Freilassing eingerichtet werden.
An wen muss ich das Testergebnis schicken?
Mitarbeiter aus privaten Unternehmen schicken ihr Ergebnis an die E-Mail-Adresse pendler@lra-bgl.de. Anschließend bekommt man eine Eingangsbestätigung.
Wie oft muss ich ein Testergebnis vorlegen?
Ein negativer Test muss einmal in der Woche an die Behörden übermittelt werden. Er darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem muss der Test innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Einreise übermittelt werden.
Wie lange darf ich mich in Bayern aufhalten?
Reisen Arbeitnehmer innerhalb von 48 Stunden wieder aus, ergeben sich keine Hindernisse, wie etwa eine Quarantäne-Pflicht. Allerdings wird empfohlen, eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen, um sich als Pendler auszuweisen. Es gibt aber auch Ausnahmefälle. Diese findet ihr HIER.
Ist das kleine deutsche Eck gesperrt?
Nein, das kleine deutsche Eck bleibt offen. Zudem sind laut Aussendung der ÖVP keine weiteren gesundheitsbezogenen Grenzkontrollen vorgesehen.
Darf außer Pendlern noch jemand ohne Quarantäne über die Grenze?
Ja, der Besuch der Lebenspartner und von Familienmitgliedern gilt als triftiger Reisegrund und ist deshalb weiterhin möglich. "Für den Landkreis Berchtesgadener Land wurde keine Quarantäne angeordnet, sondern Reisebeschränkungen", so die Begründung des Landratsamts. Weitere Ausnahmen findet ihr HIER.
(Quelle: salzburg24)