Der Deutsche erhob Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch und Berufung gegen das Strafausmaß. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Pornofotos im Netz angeboten
Laut Anklage soll der 49-Jährige einschlägige Fotos des Buben im Internet angeboten haben. Mit einem Urteil war am Nachmittag zu rechnen.
Polizei suchte in Schulen nach Opfer
Dem deutschen Bundeskriminalamt waren die Fotos bei Ermittlungen im Internet aufgefallen. Daraufhin wurde in Schulen nach dem Opfer gesucht. Dazu wurden Lehrern nichtpornografische Fotos des inzwischen Achtjährigen gezeigt. In einer Schule in Niederbayern mit Erfolg: Die Direktorin erkannte den Buben.
Hausdurchsuchung in Ried
Im Wohnhaus des Deutschen, das sich im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes in Ried befindet, wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt und der 49-Jährige festgenommen. Vor Gericht gab sich der Vater zu den in der Anklage erhobenen Vorwürfen großteils geständig. Allerdings erweckte der Angeklagte, der als Beruf "Hausmann" angab, nicht den Eindruck, dass er seine Taten bedauere. Denn er erklärte, er sei davon ausgegangen, dass die von ihm zwischen Frühjahr 2012 und Herbst 2014 verübten rund 40 Übergriffe - er nützte dazu immer die Abwesenheit der Mutter - seinem Sohn gefallen hätten. Er habe ihn mit Schokolade "belohnt".
Gutachten diagnostizierte pädophile Züge
Ein Video von der Befragung des Kindes bestätigte, was der 49-Jährige zuvor gestanden hatte. Ein Gutachten diagnostizierte bei diesem pädophile Züge, bei seinem Opfer noch keine bleibenden Schäden. Die Mutter lebt jetzt mit ihren beiden Kindern in Deutschland.
(APA)
(Quelle: salzburg24)