Veröffentlicht: 05. Juni 2012 17:48 Uhr
Am 8. Juni um 18 Uhr wird die Euro 2012 angepfiffen. Für alle Fußballbegeisterten haben wir wertvolle Tipps, wie das runde Leder und der Job unter einen Hut zu bekommen ist. Wer sich also während der Euro kein berufliches Eigentor schießen will, sollte die gesetzlichen Grundlagen kennen.
Euro via Radio oder Internet?
Gestattet der Arbeitgeber den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer natürlich auch während der EM die Spiele via Rundfunk mitverfolgen – wiederum mit der Einschränkung: Sofern die Arbeitsleistung erbracht wird und andere Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Dienstnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream wird auch ohne Regelung, beziehungsweise bei ausdrücklicher Erlaubnis der privaten Internutzung problematischer sein – da bei einer Match-Mindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.Darf ich für die Euro Urlaub nehmen?
Möchte sich ein Arbeitnehmer für die Fußball-Europameisterschaft Urlaub nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind – wie bei jedem anderen Urlaubsansuchen - die Erholungsmöglichkeiten der Dienstnehmer und die Erfordernisse des Betriebes miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt dürfen Beschäftigte den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.Was passiert, wenn ich unerlaubt fernbleibe?
„Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch für ein Heimspiel – also ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben - entschieden, so läuft er Gefahr, sich ein Eigentor zu schießen – im Sinne einer fristlosen Entlassung“, warnt Eckel.Darf mann/frau sich am Arbeitsplatz zur Euro ein Bier aufmachen?
Für die EM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen. Entweder ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt, oder der Arbeitgeber untersagt durch eine einseitige Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit. Das Konsumverbot kann sich auf den gesamten Arbeitstag - Arbeitszeit und Pausen – beziehen. Nicht wirksam ist das Verbot außerhalb der Dienstzeit oder des Betriebsgeländes. Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.Arbeiten im Fan-Dress?
Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr könnte dies zu Problemen führen. Geht es nämlich in punkto Berufsbild um ein seriöses und vertrauenswürdiges Erscheinungsbild oder gebührliches Benehmen (wie etwa in Banken oder Anwaltskanzleien), steht es dem Dienstgeber frei, Fan-Dressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Am Vernünftigsten auch in dieser Frage: Immer entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, beziehungsweise mit den Arbeitskollegen treffen.(Quelle: salzburg24)