Unbeleuchtete Unterführung

Elfjähriger kracht mit Moped gegen Traktor: Tot

Der Bursch krachte mit seinem Moped im Tunnel gegen einen Traktor.
Veröffentlicht: 13. April 2022 07:14 Uhr
Bei einem tragischen Unfall kam gestern ein Elfjähriger in Oberhofen am Irrsee (Bezirk Vöcklabruck) ums Leben. Er krachte mit einem Moped gegen einen Traktor.
SALZBURG24 (OK)

Ein Elfjähriger ist Dienstagnachmittag tödlich verunglückt, als er mit einem Moped auf einem Güterweg bei Oberhofen am Irrsee (Bezirk Vöcklabruck) gegen einen Traktor geprallt ist. Er lenkte das Zweirad durch einen unbeleuchteten Tunnel und dürfte den Traktor zu spät gesehen haben. Das Moped prallte frontal gegen das Fahrzeug und fing Feuer. Das Kind starb noch am Unfallort. Beim Versuch, Erste Hilfe zu leisten, wurde die Mutter schwer verletzt, so die Polizei.

Mopedlenker stirbt bei Unfall in Oberhofen am Irrsee

Die beiden waren am späteren Nachmittag gemeinsam mit dem auf die Frau angemeldeten Moped auf der öffentlichen Straße unterwegs. Der mitfahrende Sohn dürfte laut einer Polizeisprecherin vermutlich seine Mama überredet haben, ihn auf dem grundsätzlich wenig befahrenen Güterweg auch einmal ans Lenkrad zu lassen. Alleine fuhr der Elfjährige dann auf dem einspurigen Weg in die dunkle Unterführung. Obwohl der Bub als auch der entgegenkommende Traktorlenker noch bremsten, konnten sie den Zusammenstoß nicht verhindern.

Das Zweirad fing schnell Feuer, die Mutter rannte zum Sohn, zog ihn vom Moped und trug ihn auf eine Wiese. Für den Buben kam aber jede Hilfe zu spät. Die Frau erlitt bei dem Rettungsversuch so schwere Verletzungen, dass sie mit dem Hubschrauber in ein Spital in Salzburg geflogen wurde. Die Feuerwehr Oberhofen war mit 20 Einsatzkräften im Löscheinsatz.

Anzeige und mögliche Konseqenzen

Die Polizei wird den Unfall - wie üblich - wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Als Beschuldigter wird der beteiligte 69-jährige Traktorfahrer geführt. Ob auch die Frau, die ihrem Kind verbotener Weise das Moped auf einer öffentlichen Straße überließ, mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe, stand vorerst noch nicht fest. Wie eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels mitteilte, werde man erst nach Vorliegen eines Abschlussberichts der Polizei prüfen können, ob Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Eine Obduktion des Leichnams wurde nicht angeordnet.

(Quelle: apa)

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