Die SPÖ-Europamandatarin Karoline Graswander-Hainz verlangte von der EU-Kommission Klarheit über die rechtlichen Aspekte der Causa.
"Verletzung des Prinzips der Nichtdiskriminierung"
In der Resolution des Verkehrsausschusses heißt es, dass "jede nationale Maut in Kombination mit nationalen Steuermaßnahmen, von denen nur Inländer profitieren, eine Verletzung des Prinzips der Nichtdiskriminierung" sei.
Deutschland wolle EU-Bürger diskriminieren
Claudia Schmidt kritisierte die das "plötzliche Umschwenken der EU-Kommission vom 1. Dezember 2016, als nach minimalen Änderungen der deutschen Mautpläne Juncker plötzlich keine Diskriminierung mehr erkennen kann". Das Problem sei nicht, dass Deutschland eine Maut einführen wolle, sondern dass Deutschland EU-Bürger diskriminieren wolle. "Ein deutsches Auto auf der deutschen Autobahn bekommt eine Rückerstattung. Das gleiche Auto mit einem österreichischen Nummerntaferl erhält keine Rückerstattung - das ist und bleibt Diskriminierung", so die frühere Salzburger Politikerin.
Graswander-Hainz sagte, die EU-Kommission müsse auch "Rede und Antwort zum Aussetzung des Vertragsverletzungsverfahrens" gegen Deutschland stehen. In zwei Wochen werde die Resolution dem Plenum des EU-Parlaments zum Beschluss vorgelegt.
Scharfe Kritik an deutscher Pkw-Maut
Bereits vor zwei Wochen hatte es in Straßburg einhellige Kritik der EU-Abgeordnetne an der Kommission wegen des Deals für eine deutsche Pkw-Maut gegeben. Die Abgeordneten warfen der Brüsseler Behörde eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und von EU-Recht vor. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hielt sich zurück und erklärte, für eine Reaktion sei es noch viel zu früh.
Bulc erklärte, die Kommission könne erst nach Beschluss des deutschen Bundestags das Gesetz endgültig bewerten und dann über den Fall entscheiden. Das Vertragsverletzungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, es sei ausgesetzt. Jetzt werde sie keine Spekulationen vornehmen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)