Unbelehrbar

Führerscheinloser flüchtet von Bayern nach Salzburg

Veröffentlicht: 29. Juni 2022 11:12 Uhr
Ein irrer Fluchtversuch von Bayerisch Gmain (Lkr. BGL) in Richtung Großgmain (Flachgau) brachte einem 69-jährigen Pkw-Lenker vergangene Nacht mehrere Anzeigen ein. Zuvor wurde er schon von der Polizei festgehalten und zu einem "empfindlichen" Bußgeld verdonnert.
SALZBURG24 (OK)

Ein 69-jähriger Lenker aus Wien wurde am frühen Dienstagabend beim Grenzübergang zwischen Salzburg und Bayern auf der B21 kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Führerschein vorliegt. Zudem wies sich der Mann mit einer ungarischen Fahrerlaubnis aus, welche sich nach Überprüfung als ungültig herausgestellt hat, schildert die bayerische Polizei in einer Aussendung.

Der Wiener wurde aus der Polizeiinspektion Bad Reichenhall (BGL) entlassen, nachdem er eine „empfindliche“ Geldstrafe bezahlte. Weil er versicherte, per Taxi weiterzufahren, bekam er auch seine Autoschlüssel zurück.

Bayerisch Gmain: Polizei entdeckt Unbelehrbaren

Wenig später entdeckten Polizisten sein Fahrzeug im Gemeindebereich von Bayerisch Gmain erneut. Hinter dem Steuer befand sich wieder der 69-jährige Wiener. Nachdem er die Polizei bemerkt hatte, wendete er und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Großgmain (Flachgau) davon.

Irrer Fluchtversuch bis nach Salzburg

Am Grenzübergang kam er wohl aufgrund seiner beschleunigten Fahrt von der Fahrbahn ab und überfuhr ein Verkehrszeichen. Dies hinderte ihn jedoch nicht an der weiteren Flucht. Letztlich stellte er sein beschädigtes Fahrzeug auf einem Parkplatz ab und flüchtete zu Fuß weiter.

Mehrere Strafen in Deutschland und Österreich

Die Beamten der Polizeiwache Bad Reichenhall verfolgten den Mann nach Salzburg und konnten ihn letztlich auch auffinden und festhalten. Im Anschluss wurde er der österreichischen Polizei übergeben. Den 69-Jährigen erwarten nun mehrere Strafverfahren, sowohl in Deutschland als auch in Österreich, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

(Quelle: salzburg24)

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