Der 46-jährige Metzger ist am Donnerstagnachmittag wegen schweren Eingriffs in fremdes Jagdrecht, Tierquälerei und nach dem Waffengesetz zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Oliver Klamminger
Die Probezeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwältin Karin Wolfer als auch der Angeklagte Bedenkzeit erbeten haben, sagte Verteidiger Fritz Vierthaler nach dem Urteil der APA.Salzburg. Konkret verurteilt wurde der Oberösterreicher wegen des illegalen Abschusses eines Hirsches im Jahr 2010 und jener Gämse, die im Kofferraum des Angeklagten gefunden worden war. Die Schadenssumme wurde mit 3.042 Euro beziffert. Die Verurteilung wegen Tierquälerei wurde mit der Verwendung der verbotenen Munition begründet, und die nach dem Waffengesetz, weil er eine manipulierte und damit verbotene Waffe gebraucht hatte.
(Quelle: salzburg24)
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