Die Anklage warf ihm vor, Bauten ohne Genehmigung nicht bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) angezeigt zu haben. In einem Fall wurde er schuldig, in anderen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verteidiger legt Berufung ein
Das milde Urteil bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft begründete das Gericht mit der zusätzlichen Geldstrafe, der langen Verfahrensdauer seit Mai diesen Jahres und der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten. Dessen Verteidiger legte dennoch Strafberufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Piritsch ist nicht nur seit Oktober 2003 Bürgermeister, sondern seit 1992 auch im Bauamt der Gemeinde tätig. Er soll einen Baustopp über Projekte ohne Genehmigung verhängt haben. Als trotzdem weitergearbeitet wurde, habe er das in einem Fall der Bezirkshauptmannschaft nicht angezeigt. Der Angeklagte verantwortete sich, er habe in seiner Ausbildung nie davon gehört, dass eine Anzeige notwendig wäre, wenn ohnehin in naher Zukunft ein positiver Baubescheid absehbar sei. Der Schöffensenat ging aber davon aus, dass er von der Anzeigeverpflichtung wusste.
Piritsch glaubte an "Handschlagqualität des Gegenübers"
Die Einhaltung seines Verbots habe er nicht überprüft, weil er an die Handschlagqualität seines Gegenübers geglaubt habe, so Piritsch. Den Vorhalt, er hätte auf dem Weg in die Arbeit sehen müssen, dass seine Anordnung nicht befolgt werde, ließ er nicht gelten. Denn er konzentriere sich beim Fahren auf die Straße und nicht auf die Umgebung. Außerdem hätte ihm ein Maisfeld die Sicht verdeckt. Ein Zeuge widersprach in der Verhandlung mit der Vorlage von Fotos, die beweisen sollten, dass die Sicht auf die Baustelle gegeben gewesen sei. Vertreter eines Bauherren erklärten, sie könnten die Arbeiten zeitlich nicht mehr einordnen. Das bei der Errichtung übliche Bautagebuch sei nicht mehr auffindbar.
Zudem wurde Piritsch für schuldig befunden, eine Bauverhandlung einberufen zu haben, ohne dass ein Teil der Fläche umgewidmet war. In drei Teilfakten der Anklage wurde er freigesprochen. In einem Fall erstattete Piritsch nach Hinweisen vonseiten des Landes, dass trotz mündlich verhängten Baustopps weitergearbeitet werde, eine Anzeige bei der BH. Diese erledigte die Sache dann aber nicht innerhalb der Verjährungsfrist. (APA)
(Quelle: salzburg24)