Berufungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gegen das Strafausmaß wies das Oberlandesgericht Linz Mittwochnachmittag ab. Zuvor hatte schon der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch im Geschwornenprozess im Landesgericht Ried im Innkreis im heurigen Mai bestätigt.
Freund mit Messerstichen und Hammerschlägen getötet
Der 18-Jährige tötete - laut Obduktion mit 25 Messerstichen und zwei Schlägen mit einem Hammer - seinen Freund. Das Motiv dürfte unerwiderte Liebe bzw. Verlustangst gewesen sein. Der als schwer depressiv beschriebene Jugendliche stellte die Tat als erweiterten Selbstmord dar. Er verübte zwar tatsächlich einen Suizidversuch, holte dann aber die Rettung.
Teenager-Mord: Öffentlichkeit ausgeschlossen
Das Oberlandesgericht schloss die Öffentlichkeit von der Berufungsverhandlung nach einem entsprechenden Antrag des Verteidigers aus. Dieser hatte mit dem Schutz des persönlichen Lebensbereiches seines Mandanten argumentiert. Der Richtersenat stellte zur Bestätigung des Urteils der ersten Instanz fest, dass dessen Strafe "tat- und schuldangemessen und nicht korrekturbedürftig" sei. Auch an den Gutachten zur Psyche des Angeklagten sowie daraus resultierend seiner Gefährlichkeitsprognose bestehe kein Zweifel. (APA)
(Quelle: salzburg24)