Das berichtete die Zeitung "Österreich" (Mittwoch-Ausgabe). Ein heute 18-Jähriger, der im November des Vorjahres in Braunau seinen 16-jährigen Schulfreund aus Liebeskummer getötet hat, war im Mai zu neun Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden. Ob es bei dem Strafmaß bleibt, muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden.
Täter war schwer depressiv
Der 18-Jährige tötete - laut Obduktion mit 25 bis 30 Messerstichen und zwei Schlägen mit einem Hammer - seinen Freund. Das Motiv dürfte unerwiderte Liebe bzw. Verlustangst gewesen sein. Der als schwer depressiv beschriebene Jugendliche stellte die Tat als erweiterten Selbstmord dar. Er verübte zwar tatsächlich einen Suizidversuch, holte dann aber die Rettung. Das Landesgericht Ried sprach ihn des Mordes schuldig,
Einspruch abgewiesen
Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, die vom OGH nun abgewiesen wurde. Gegen das Strafmaß legten beide Seiten Berufung ein. Der Anwalt des Jugendlichen will vor allem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bekämpfen. Ob es bei den neun Jahren und einer Einweisung bleibt, muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden.
(Quelle: salzburg24)