"Bei der umfänglichen Prüfung des Sachverhalts gehen wir auf alle denkbaren rechtlichen Fragen ein", sagte Behördensprecher Volker Ziegler lediglich zu dem Bericht. Das Blatt beruft sich auch auf Unterlagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, wonach der Bauernhof nicht als Betrieb zur Beherbergung von Gästen vorgesehen war.
Haus war "Familien-Wohngebäude"
Es existierten zwar Erlaubnis- beziehungsweise Förderbescheide für das Gebäude. Allerdings werde der Bauernhof in den Akten ausschließlich als "Wohngebäude für eine Familie" bezeichnet. "Es wurde niemals als Beherbergungsbetrieb bezeichnet - dafür hätten ganz andere Auflagen gegolten", sagte Generalkonservator Mathias Pfeil der Zeitung.
Bei dem Brand waren in der Nacht auf Samstag sechs Männer im Alter zwischen 30 und 40 Jahren ums Leben gekommen. Sieben weitere Menschen wurden schwer verletzt.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)

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