Strache hatte wegen des Postings Privatanklage und Zivilklage eingebracht. Im Strafprozess bestritt Sailer, dass das Posting von ihm stamme, es sei ein Fake. Strache zog die Klage zurück. Am Zivilrechtsweg vertrat das Landesgericht Linz die Ansicht, dass Sailer - auch wenn nicht klar sei, ob er den Text selbst verfasst hat - als Medieninhaber seiner Facebook-Seite und damit als Verbreiter zu qualifizieren sei. Dennoch stelle das Posting keine Ehrenbeleidigung dar, weil es sich "nicht auf die Persönlichkeit des Klägers beziehe", sondern darauf, dass er in Kern einen Konkurrenten habe, der ihm in Bezug auf Wähler gefährlich werden könnte.
Anwalt: "Politiker müssen sich mehr gefallen lassen"
Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsinstanz bestätigte das. Eine Ordentliche Revision ist nicht zulässig. Für Sailers Anwalt Georg Zanger hat das Urteil "für die politische Auseinandersetzung grundlegenden Charakter". Da das Gericht die Äußerungen im Licht der politischen Auseinandersetzung verstanden habe, "muss sich ein Politiker wie Strache mehr gefallen lassen, da er selbst auch nicht zimperlich mit seinen politischen Gegnern umgeht", so Zanger.
(APA)
(Quelle: salzburg24)