Das Grundstück, ein abgelegener und aufgelassener Bauernhof, ist nicht eingezäunt. Die Güllegrube war mit einer Wellplatte abgedeckt. Der Grundbesitzer, ein pensionierter Landwirt, rechtfertigte sich, dass er die Sicherung für ausreichend gehalten habe und, dass sich außer ihm praktisch nie jemand auf dem Anwesen aufhalte. Allerdings räumte er ein, dass die 80-Jährige wenige Tage vor ihrem Tod bei ihm gewesen sei und gefragt habe, ob sie Holunder pflücken darf. Er habe es ihr erlaubt und ihr sogar geholfen. Am Tag des Unfalls war er aber nicht zu Hause.
Unglück in Frankenmarkt: Wellblech reichte nicht als Abdeckung
Richter Wolfgang Brandmair beauftragte nach dem Prozessstart im November einen Gutachter. Dessen Recherchen ergaben, dass die Wellplatte bereits 40 Jahre alt ist. Aber auch eine neuwertige wäre keinesfalls als Schachtabdeckung geeignet gewesen, führte der Experte aus, denn man hätte nicht daraufsteigen dürfen.
Der Staatsanwalt beantragte daraufhin eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, die Verteidigung wollte einen Freispruch. Brandmair sprach den Angeklagten wegen einfacher fahrlässiger Tötung schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten bedingt. "Es ist ein tragischer Unfall, den Sie da verursacht haben", sagte er zu dem Pensionisten, der das Urteil aber nicht annehmen will. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.
(APA)
(Quelle: salzburg24)