Der Spruch sei nicht rechtskräftig, ob die Stadt in Berufung gehen wird, stehe noch nicht fest. Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung gebe es derzeit nicht. Über die Höhe einer Entschädigung muss in einem weiteren Verfahren oder außergerichtlich entschieden werden.
Bilder nicht mehr auffindbar
Insgesamt vier Bilder wurden von der damaligen Eigentümerin 1951 an die Neue Galerie der Stadt verliehen. Dafür existiert eine Übergabebestätigung. Nun sind die Werke nicht mehr auffindbar. Die mutmaßlichen Erben wollen von der Stadt 6,25 Mio. Euro. Das Gericht hatte vor allem die Frage zu klären, ob Linz für das Verschwinden verantwortlich ist.
Ein Vergleichsangebot der Erben, das nur rund zehn Prozent des Streitwerts nachgelassen hätte, sei von der Stadt nicht akzeptiert worden, so Stieber. Linz ging bisher lediglich von einem Wert im Hunderttausender-Bereich aus und zweifelt zudem die Echtheit eines Bildes an. Ob man in Berufung gehe, müsse von Verwaltung und Politik entschieden werden, erklärte der Kulturdirektor. Die Stadt hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. (APA)
(Quelle: salzburg24)







