Die Veranstalter hätten daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben, eine genaue Prüfung empfiehlt sich dennoch.
Maturareise: Anbieter werben vor Weihnachten besonders
Vor Weihnachten flattert angehenden Maturanten traditionell Werbematerial für die wohlverdiente Reise nach dem Prüfungsstress ins Haus. Das war für die Konsumentenschützer Anlass, sich die AGB genau anzusehen. In der Folge beanstandete die AK unter anderem zu hohe Stornokosten, unzulässige Ausschlüsse oder Beschränkungen von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen bzw. ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Veranstalters.
"Wir haben die Maturareiseveranstalter aufgefordert diese Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden", berichtete Rathwallner. "Alle vier haben eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfen sich ab sofort nicht mehr auf die unzulässigen Klauseln stützen."
Angebote aufmerksam vergleichen!
Er empfiehlt dennoch, Angebote zu vergleichen und auf gewisse Dinge zu achten, bevor man etwas unterschreibt. Sondervereinbarungen wie etwa ein Balkon oder ein Zimmer mit Meerblick sollten als Vertragsbestandteil und nicht lediglich als Kundenwunsch auf der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
Bei Verspätungen kann man nur dann einen Preisminderungsanspruch geltend machen, wenn Flugzeiten detailliert angegeben werden. Ist etwas nicht in Ordnung, sollte man am Urlaubsort sofort reklamieren, die gebuchte Leistung fordern und Mängel auf Fotos oder Videos dokumentieren. Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, den Abschluss einer Stornoversicherung zu überlegen. (APA)
(Quelle: salzburg24)