Beim Bundesheer ist aber noch ein Disziplinarverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft Ried bestätigte der APA am Donnerstag die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Der Tatbestand der Verhetzung sei nicht erfüllt gewesen. Dieser würde entweder den Aufruf zur Gewalt oder das Aufstacheln zu Hass erfordern. Das sei der Rede aber nicht zu entnehmen gewesen, auch wenn sich der Offizier "sehr negativ gegenüber Fremden" geäußert hätte, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Bundesheer-Disziplinarverfahren läuft
Beim Bundesheer läuft gegen den Mann aber noch ein Disziplinarverfahren, das während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geruht hat, erklärte Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums. Der Offizier war nach Bekanntwerden des Vorfalls vorübergehend vom Dienst enthoben worden. Das bedeutet, er darf die Kaserne nicht betreten und bekommt weniger Gehalt. Sollte das Disziplinarverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass dies zu Unrecht erfolgt sei, bekomme er das Geld nachbezahlt, so Bauer.
(APA)
(Quelle: salzburg24)