Der Heizkostenzuschuss vom Land Salzburg von 600 Euro wird Personen gewährt, deren Netto-Einkommen unter 1.300 Euro liegt. Für Verheiratete oder Menschen, die mit Partnerin oder Partner in einem Haushalt zusammenleben, erhöhen sich die Einkommensgrenze auf 1.700 Euro. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro.
Antragstellung für Heizkostenzuschuss ab 1. April
Die Antragstellung für den verdoppelten Zuschuss kann ab 1. April erfolgen. Alles dazu und Zusatzinformationen für alle, die bereits einen Antrag gestellt haben, hier im Überblick:
- Der erhöhte Heizkostenzuschuss kann ab 1. April unter www.salzburg.gv.at/heizscheck beantragt werden.
- Personen, die bereits einen Heizkostenzuschuss für diesen Winter in der Höhe von 300 Euro erhalten haben, bekommen vom Land Salzburg automatisch weitere 300 Euro ausbezahlt. Dafür ist kein neuerlicher Antrag nötig.
- Sollte ein Antrag aufgrund der Höhe der Einkommensgrenze für die Heizperiode 2022/23 bereits abgelehnt worden sein, erhält man ein Schreiben vom Land und kann nochmals einen Antrag stellen.
- Anträge von Personen, die bis 31. März 2023 in der Sozialabteilung des Landes eingelangt sind, und noch keine Entscheidung erhalten haben, werden nach der neuen Regelung beurteilt.
Rund 60.000 Menschen in Salzburg sollen laut Aussendung des Landes vom erhöhten Heizkostenzuschuss profitieren.
(Quelle: salzburg24)