Salzburg

Kinderlärm - In Salzburg im Regelfall keine schädliche Immission

Veröffentlicht: 26. Jänner 2012 12:36 Uhr
Das Land Salzburg wird gesetzlich klarstellen, dass Kinderlärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt. Der Landtag hat am Mittwoch im Verfassung- und Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss einstimmig angenommen. Bis Ende April muss nun die Landesregierung prüfen, in welchen Landesgesetzen eine solche Festlegung möglich und auch sinnvoll ist, informierte die Landeskorrespondenz.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung ersucht, auch im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) klarzustellen, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Immissionen (Lärmerregung) darstellen.

Anrainer gehen gerichtlich gegen Kinderlärm vor

In Salzburg sind schon mehrmals Anrainer juristisch gegen den Lärm von benachbarten Kinderbetreuungseinrichtungen vorgegangen. Außerdem können in Baubewilligungsverfahren Anrainer von Kindergärten oder Spielplätzen Einwände wegen Lärmbelästigung erheben, was dann zur Vorschreibung teurer Lärmschutzeinrichtungen führen kann. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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