Apps können bei zwei führenden Mobilfunkbetreibern über die Handyrechnung bezahlt werden. „Damit können auch Minderjährige quasi kinderleicht viel Geld ausgeben“ warnt AK-Konsumentenberater Christian Obermoser. „Auf ihre Eltern wartet oft eine böse Überraschung auf der Handyrechnung.“ Die AK fordert eine Verschärfung der Nutzungskonditionen.
„Minderjährige verleitet, Unsummen zu verpulvern“
Bisher konnte man Apps von einem Appstore (wie iTunes, Google Play und Windows Store) nur per Kreditkarte oder Wertguthaben bezahlen. Die Mobilfunkanbieter Hutchison Drei und A1 Telekom haben nun die Zahlungsmöglichkeiten ausgeweitet, so dass man die Transaktionen über die Handyrechnung begleichen kann. Das mag auf den ersten Blick praktisch sein. „Das Problem ist, dass diese Zahlweise kinderleicht ist und Minderjährige dazu verleitet, Unsummen zu verpulvern“, warnt Obermoser. „Man braucht nur ein Google-Konto, die Wohnadresse und Name und Nummer des Vertragspartners, also in der Regel der Eltern, die keine Zustimmung geben müssen.“
Gefährliche In-App-Käufe
Das führt bei den Eltern oft zu bösen Überraschungen. Gerade haben die Konsumentenberater zwei Fälle von Minderjährigen, die 500 bzw. 800 Euro auf diese Art ihren Eltern auf der Handyrechnung beschert haben. Die Verlockung besteht in sogenannten In-App-Käufen: Das kann virtuelles Geld sein (wie ein Sack voller Juwelen), ein Schwert, das im Spiel besondere Kraft verleiht, oder ein Schlüssel, der zu weiteren Leveln führt.
„Kinder und Jugendliche haben oft kein Gefühl für die Summen, die sie dabei ausgeben“, sagt Obermoser, „und merken nicht, wie sich die Teilbeträge zu satten Summen addieren.“ Und diese Apps (zum Beispiel Spiele wie „Clash of Clans“ oder „Soccer Stars“) sind ja auch sehr listig angelegt. „Diese sogenannten free-to-play-Spiele sind zuerst kostenlos, will man aber vorankommen, braucht man die In-Apps, die dann in der Hitze des Gefechtes zur Kostenfalle werden“, weiß Obermoser.
Eltern sollen Einspruch erheben
Die AK fordert von den Mobilfunkbetreibern, dass deren Vertragspartner – also die Eltern – selber dieser Zahlungsoption zustimmen müssen, etwa durch Eingabe des Kundenkennwortes. Rechtlich gesehen dürfen Minderjährige ohne Zustimmung von Erziehungsberechtigten keine In-App-Käufe gültig tätigen. „Wer von solchen Handykosten seiner Kinder betroffen ist, sollte sie beeinspruchen. Wir sind gerne dabei behilflich“, so Obermoser
(Quelle: salzburg24)