Angeklagt war die teilweise versuchte Manipulation von 18 Bundesliga-Spielen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rund zwei Monate und 15 Verhandlungstage dauerte der Prozess um den bisher größten österreichischen Wettskandal. Angeklagt waren fünf Profi-Fußballer und fünf weitere Personen, die von 2004 bis 2013 versucht hatten, über Spielabsprachen an das große Geld zu kommen.
Kuljic "zentrale Figur"
Am Ende standen nun acht Verurteilungen und zwei Freisprüche, gescheiterte Fußballerkarrieren und teilweise große finanzielle Probleme. Kuljic, ehemaliger ÖFB-Teamspieler, nahm das Urteil unter Tränen zur Kenntnis. "Sie waren ein Fußballgott, sie müssen diesen Schaden auch gegenüber ihren Fans erst einmal wieder gutmachen", sagte Richterin Elisabeth Juschitz zu Kuljic, den sie als "zentrale Figur in diesem Geschehen" bezeichnete.
Taboga ist lebenslang gesperrt
Taboga, der bei den meisten Manipulationen dabei war, kam mit drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, davon. Seine Angaben hatten geholfen, den Fall aufzudecken. Als Fußballer ist er lebenslang gesperrt, er strebt jetzt eine Karriere als Sportreporter an. "Es ist verwerflich, bei einem Sport, bei dem es um Fairness geht, das ins Gegenteil zu verkehren", sagte die Richterin zu ihm bei der Urteilsbegründung.
Taboga könnte Strafe zu Hause verbüßen
Außer den Manipulationen standen auch Erpressung, Nötigung, Veruntreuung und Falschaussage im Raum, weil sich die Angeklagten teilweise gegenseitig zum Fortsetzen der Betrügereien zwingen wollten. Geld wurde auch verliehen und zurückerpresst, außerdem gab es die eine oder andere falsche Anschuldigung. Alles in allem führte das dazu, dass neben Kuljic und Taboga sechs weitere Angeklagte zu Strafen in der Höhe von einem Jahr bedingt bis zu vier Jahren unbedingt verurteilt wurden. Bei einigen - so zum Beispiel Kuljic - wurde von vorneherein ein Fußfesselverbot verhängt. Taboga ist davon nicht betroffen und könnte unter Umständen seine Strafe zu Hause verbüßen.
Thomas Zündel freigesprochen
Fünf der Beschuldigten nahmen die Strafen an, die anderen fünf erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Thomas Zündel und ein weiterer Spieler wurden freigesprochen. (APA)
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(Quelle: salzburg24)