Am Donnerstag hätten in Salzburg die nächsten Flieger nach Bukarest (Rumänien), Tuzla (Bosnien-Herzegowina) und Nis (Serbien) abheben sollen. Vorerst müssen die Flugzeuge aber am Boden bleiben. „Die werden jetzt einmal ausgesetzt. Das betrifft vor allem die Strecke nach Nis, nach Belgrad, nach Skopje und nach Bukarest“, schildert Flughafensprecher Alexander Klaus im Gespräch mit SALZBURG24.
Landeverbote umfassen 18 Länder
Grund dafür ist eine Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Sie gilt für jene Länder, die als "SARS-CoV-2 Risikogebiete“ gelten. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie setzt Österreich nun verstärkt auf Landeverbote. Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge aus Risikogebieten dürfen damit an den heimischen Flughäfen nicht mehr aufsetzen. Bisher betraf diese Regelung Länder wie China, Schweden, Großbritannien oder auch die Ukraine. Ab Donnerstag sind zehn weitere Länder auf der Liste. Sie umfasst folgende Staaten:
- China
- Iran
- Weißrussland
- Portugal
- Großbritannien
- Schweden
- Russland
- Ukraine
- Bulgarien
- Rumänien
- Republik Moldau
- Ägypten
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
Landung nur in Ausnahmefällen erlaubt
Gute Nachrichten gibt es lediglich für die italienische Lombardei, die Anschober von der Risikoliste gestrichen hat und aus der ab dem 16. Juli wieder Flugzeuge direkt nach Österreich fliegen dürfen. Landungen aus allen gelisteten Staaten bleiben in einigen Ausnahmekategorien möglich. Darunter fallen Flüge im Interesse der Republik, aber auch Landungen von Flugzeugen, die Frachten, Kranke, zu repatriierende Österreicher, Pflegepersonal oder Erntehelfer ins Land bringen.
Flug gebucht, was nun?
All jene, die nun von den Flugausfällen betroffen sind, haben ein Recht auf Rückerstattung. "Wenn der Flug nicht stattfindet, muss der Betroffene das Geld zurückbekommen", informiert Thomas Flöckner, Konsumentenberater der Arbeiterkammer Salzburg, auf Anfrage von S24. Dasselbe gelte für Pauschalreisen. Zudem betont Flöckner, dass Gutscheine nicht angenommen werden müssen, es stehe den Betroffenen definitiv zu, den Ticketpreis zurückzubekommen.
Heimreise neu organisieren
Ein Recht auf Rückerstattung haben auch jene, die sich bereits in einem der betroffenen Länder befinden und denen nun der Rückflug gestrichen wird. Die Rückreise müsse man sich aber höchstwahrscheinlich selbst organisieren und auch bezahlen. Flöckner rät, sich diesbezüglich auch mit dem Außenministerium bzw. der österreichischen Vertretung vor Ort in Verbindung zu setzen.
Einschränkungen am Salzburger Flughafen
Die massive Ausweitung des Verbots schränkt das Angebot am Salzburger Flughafen für unbestimmte Zeit ein. Denn: „Wir wissen nicht, wie lange das jetzt anhält“, erklärt Flughafensprecher Klaus. Ausgesetzt sind auch die Flüge in Richtung Türkei, hier gilt laut österreichischem Außenministerium die Reisewarnstufe 6.
Kein Zeitrahmen
Ob nun auch jene Flüge betroffen sind, die erst ab August am Flugplan in Salzburg stehen, kann Klaus zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Hier werde man noch abwarten. Betroffen wären davon etwa Flüge nach Varna (Bulgarien), St. Petersburg (Russland) oder auch Kiew (Ukraine).
"Bedauerlich, dass man Flugverkehr aussetzt"
Nicht nachvollziehbar ist für den Klaus, dass der Flugverkehr eingestellt werde, Autos und Busse aber weiter über die Grenzen fahren dürfen. „Dass man hier den Flugverkehr ganz aussetzt ist natürlich bedauerlich.“ Man hätte sich hier eine ähnliche Lösung mit akribischen Kontrollen und Vorschriften gewünscht.
Restlichen Flüge starten
Den Betrieb müsse man deshalb nicht herunterfahren, wie es etwa beim Lockdown im April und Mai der Fall war. „Dazu besteht kein Grund“, erklärt der Flughafensprecher. Alle anderen Flüge, etwa nach Deutschland, Griechenland oder die Verbindung nach Palma de Mallorca, werden planmäßig abgewickelt.
(Quelle: salzburg24)