Zwei Jahre nach Einführung der Leerstandabgabe im Bundesland Salzburg wird vielerorts weiterhin kein Geld für leerstehenden Wohnraum eingehoben. Ursprünglich hatten 61 der 119 Gemeinden eine Abgabe eingeführt. Neun sprangen bereits wieder ab, zeigt eine Landtagsanfrage der KPÖ Plus – zuletzt Faistenau (Flachgau). Dort hat sich die Gemeindevertretung Ende Juni entschieden, ab dem kommenden Jahr keine Leerstandabgabe mehr einzuheben. Der Grund: Die vielen gesetzlichen Schlupflöcher würden die Umsetzung unmöglich machen.
Faistenau sieht mehr Aufwand als Nutzen
In Faistenau griffen in rund 150 von 200 Fällen Ausnahmeregelungen – die Leerstandabgabe war in diesen Fällen also letztlich nicht einzuheben. Die Umsetzung sei deshalb für die Gemeinde schwer möglich, erklärt Faistenaus Bürgermeister Gerald Klaushofer (ÖVP) am Montag gegenüber SALZBURG24. Der Verwaltungsaufwand sei enorm: Erst müssen die Eigentümer:innen ermittelt werden, die für die Leerstandabgabe in Frage kommen. Dann folgen Gespräche. Und am Ende gebe es kaum Fälle, in denen tatsächlich Geld eingehoben wird. „Der Aufwand steht also in keinem Verhältnis zum Nutzen“, meint der Ortschef. Grundsätzlich bleibt man in der Flachgauer Gemeinde aber offen für eine Wiedereinführung – sofern das Gesetz abgeändert wird und „eine ordentliche Basis findet“, betont Klaushofer.
Gesetzesverschärfung bei Leerstand nicht geplant
Der Ruf nach einer Nachbesserung – KPÖ Plus, SPÖ und Grüne pochen seit Einführung der Leerstandabgabe im Jänner 2023 auf Verschärfungen – dürfte in absehbarer Zeit aber unbeantwortet bleiben. Politische Forderungen zur generellen Erhöhung der Abgabe seien „problematisch“, solange in zentralen Gemeinden wie etwa der Landeshauptstadt keine belastbaren Daten vorliegen, antwortet der ressortzuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ) auf die Anfrage der KPÖ Plus. Man brauche zumindest zwei Abgabenjahre als Datengrundlage. Die Evaluierung zur Wirksamkeit erfolge aber „laufend“.
Dass über die Hälfte der Salzburger Gemeinden die Leerstandgabe bisher nicht eingeführt hat, sei zudem kein Versäumnis, sondern „Ausdruck bewusster kommunaler Entscheidungen“. Leerstand zu beseitigen oder zu sanktionieren sei ohnehin nie Ziel des Gesetzgebers gewesen, da ein gewisses Maß an Leerstand „gerechtfertigt oder sogar wünschenswert“ sein könne, erklärt Zauner.
Leerstanderhebung in 26 Gemeinden abgeschlossen
Selbst in jenen Gemeinden, in denen aktuell eine Leerstandabgabe eingehoben wird, ist die Erhebung aber offenbar lückenhaft: 26 Gemeinden haben das Ermittlungsverfahren für das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen, wie aus der Antwort des ressortzuständigen Landesrats Martin Zauner (FPÖ) an die KPÖ Plus hervorgeht.
Für 2023 seien im Land Salzburg bis Mitte Juni insgesamt 8.641 Leerstände erfasst worden, informiert Zauner. In 3.390 der Fälle seien Ausnahmen festgestellt worden – die Abgabe entfiel. In 5.234 Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, 215 Bescheide wurden erlassen. Die tatsächlichen Einnahmen belaufen sich für 2023 auf insgesamt 56.000 Euro. Am meisten Geld wurde im Flachgau (20.000 Euro) und im Pinzgau (19.000 Euro) eingehoben. Er rechne damit, dass jene Gemeinden, die das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, gemeinsam noch etwas mehr als 50.000 Euro einheben werden – rund 20.000 Euro davon durch die Stadt Salzburg.
15 Prozent aller Salzburger Wohnungen laut Statistik Austria leer
Salzburg ist in Sachen Wohnraum das teuerste Pflaster Österreichs. Dafür sorgt nicht zuletzt die anhaltende Wohnungsnot, die von einer vergleichsweise hohen Leerstandsquote angefeuert wird, wie Greenpeace im vergangenen Jahr kritisierte. Einer Studie der NGO zufolge seien die Preisanstiege der vergangenen Jahre nicht allein auf eine gesteigerte Nachfrage zurückzuführen, sondern auch auf die hohe Leerstandsquote, die in Salzburg mit 5,2 Prozent deutlich über dem österreichweiten Schnitt von 4,7 Prozent liegt. Konkret entspricht das rund 16.300 Salzburger Wohnungen, Häusern und Co – insgesamt 1.204.000 Quadratmetern Wohnfläche. Daten der Statistik Austria zufolge dürfte sogar in 15 Prozent aller Wohnungen im Land Salzburg niemand gemeldet sein. Das entspräche mehr als 46.000 Wohnungen, die trotz anhaltender Wohnraum-Knappheit potenziell dem Wohnungsmarkt entzogen sind.
Die Leerstandabgabe im Bundesland Salzburg
Die Leerstandabgabe in Salzburg basiert auf dem Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (ZWAG), das seit 1. Jänner 2023 gilt. Es erlaubt Gemeinden, auf leerstehende Wohnungen eine Abgabe zu erheben – allerdings nur, wenn sie eine eigene Verordnung dazu erlassen. Leerstand liegt vor, wenn eine Wohnung mehr als 26 Wochen pro Jahr ungenutzt ist und nicht als Hauptwohnsitz angemeldet wurde. Ausnahmen sind etwa baufällige Objekte, Vorsorgewohnungen oder selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach Wohnfläche, Leerstandsdauer und Alter der Immobilie. Pro Jahr sind maximal sind 2.500 Euro bei Altbauten und 5.000 Euro bei Neubauten möglich.
Das Gesetz sorgte von Anfang an für Kritik seitens der Opposition: Es gibt keine automatische Erhebung, der Leerstand muss von den Eigentümer:innen selbst gemeldet werden.
(Quelle: salzburg24)