Salzburg

Lehrer in Salzburger Schule klagten Eltern wegen Klage

Veröffentlicht: 29. Mai 2013 12:14 Uhr
Über einen außergewöhnlichen Konflikt in einem Salzburger Gymnasium hat der ORF in der "ZiB 2" am Dienstag berichtet. Die Eltern eines Schülers haben sich beim Unterrichtsministerium beschwert, weil ihr Sohn bei einer Wiederholungsprüfung in Mathematik durchgefallen war.
Andre Stadler

Die Prüfung sei unfair, die Unterrichtsmethode nicht befriedigend gewesen, wurde kritisiert. Nachdem die Eltern mit ihrer Berufung abgeblitzt waren, wurden sie von zwei Professoren wegen Kreditschädigung geklagt.

Klage wegen „Nicht Genügend“

Der Oberstufenschüler konnte laut dem TV-Bericht krankheitsbedingt eine längere Zeit am Unterricht nicht teilnehmen. Am Ende des Schuljahres sah er sich mit einem nicht abgesicherten "Genügend" sowie mit einem "Nicht Genügend" in Mathematik konfrontiert. Nach der gescheiterten Wiederholungsprüfung in Mathematik brachten die Eltern eine Beschwerde ein. Die Berufung ist letztinstanzlich vom Unterrichtsministerium abgewiesen worden. Zugetragen haben soll sich die Eskalation des Eltern-Lehrer-Konflikts in einem Gymnasium im Salzburger Flachgau.

Lehrer schalten Anwalt ein

Das Unterrichtsministerium wollte sich zu dem laufenden Verfahren in Salzburg nicht äußern. In einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß es am Mittwoch: „Der Fall ist außergewöhnlich und gehört sicher nicht zum schulischen Alltag. Die Schulbehörden können Lehrern, die sich von Eltern zu Unrecht angegriffen fühlen, grundsätzlich nicht verbieten einen Anwalt einzuschalten oder zu klagen. Die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden, gehört zur Rechtsstaatlichkeit. Das BMUKK steht einem solchen Vorgehen aber dennoch solange äußerst reserviert gegenüber, als die Angelegenheit von der Schulbehörde noch untersucht wird."

Versuch der Einschüchterung?

Höchst problematisch wäre es jedenfalls, "wenn Eltern deswegen mit Klage oder mit dem Einschalten eines Anwalts gedroht wird, weil sie von einer schulrechtlich verankerten Rechtsmittel- oder Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen. Derartiges liefe möglicherweise auf einen Versuch zur Einschüchterung hinaus und müsste gegebenenfalls darauf hin untersucht werden, ob so eine Vorgangsweise als Verstoß gegen lehramtliche Pflichten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss", wurde in der Stellungnahme des Unterrichtsministeriums erklärt.

Lehrer müssen sich nicht alles gefallen lassen

Pflichtschullehrervertreter Paul Kimberger (FCG) gab keine Details zu der Causa bekannt, hielt aber seine grundsätzliche Ansicht im APA-Gespräch nicht hinter dem Berg. "Wenn es zu einer Ehrenbeleidigung kommt, die auch strafrechtlich relevant ist, bin ich der Meinung, dass sich Lehrer das nicht gefallen lassen müssen."

Eltern klagten mehrmals

Die Eltern des Schülers hatten zuerst eine Noten-Beschwerde eingebracht, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unfairer Behandlung des Schülers. Die behördliche Untersuchung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem Eltern-Lehrer-Konflikt beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft. Der Vater des Schülers hat dort ebenfalls eine Beschwerde eingebracht. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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