Der bisher unbescholtene 16-Jährige zeigte sich am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zum Vorwurf der pornografischen Darstellungen Minderjähriger reumütig geständig. Das Strafverfahren wurde unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt. Die Diversion ist nicht rechtskräftig.
"Fast gar nichts dabei gedacht"
Der Teenager saß heute zum ersten Mal in seinem Leben vor einer Strafrichterin. Er habe in Nächten, als er nicht schlafen konnte, Bilder von gleichaltrigen Mädchen anschauen wollen. "Leider habe ich mir fast gar nichts dabei gedacht", sagte er. "Fremde Leute haben mir geschrieben, die wollten solche Bilder, die ich von anderen Leuten bekommen habe." Angefangen habe er damit mit 13, 14 Jahren. Bei gewissen Chats und Internetseiten habe er Links mit vielen Dateien zugeschickt bekommen, begründete Verteidiger Michael Gruber die hohe Anzahl.
Lehrling bereut Tat
Jugendrichterin Christina Bayrhammer fühlte dem Burschen auf den Zahn. Ob er denn wisse, wie solche Bilder entstehen? Der Markt an Kinderprostitution übersteige sogar offenbar den Drogenmarkt. Das Verbot von Kinderpornografie und die Verfolgung von Tätern "ist wirklich wichtig, damit Kinder solches Leid nicht mehr erfahren", redete sie dem Beschuldigten ins Gewissen. "Das war wirklich dumm. Mir tut das extrem leid. Ich kann es leider nicht ungeschehen machen", antwortete der Salzburger reuevoll.
Handel laut Richterin "geprägt von jugendlichem Verhalten"
Bei einer Hausdurchsuchung in aller Früh habe sein Mandant alle Handys samt Passwörter offengelegt und sich von Anfang an geständig verantwortet, sagte der Verteidiger. Ausschlaggebend für die diversionelle Erledigung des Verfahrens war für die Richterin neben der Unbescholtenheit, dem Geständnis, dem festen Arbeitsplatz und der sozialen Integration die Erkenntnis, dass das Handeln des Beschuldigten "geprägt war von der Pubertät und jugendlichem Verhalten". Offensichtlich habe er jetzt verstanden, warum die Tat strafbar ist.
Der Verteidiger hatte sich für eine Diversion ausgesprochen. Diese beinhaltet mehrere Auflagen. Die Richterin ordnete eine Bewährungshilfe und ein Gespräch bei der Sexualberatungsstelle innerhalb von drei Monaten sowie 150 Euro Pauschalkosten an, die der Verteidiger in einer Verhandlungspause sogleich bezahlte. Die Diversion ist noch nicht rechtskräftig, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Salzburg keine Erklärung dazu abgegeben hat.
(Quelle: apa)