Einen neuen Höchststand an Klientinnen und Klienten in der Bewährungshilfe verzeichnet der Verein Neustart im Jahr 2024. Mehr als 12.300 Menschen, davon 866 in Salzburg, befanden sich Ende Dezember in Betreuung. Bundesweit ist das im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 3,5 Prozent. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl sogar um mehr als 13 Prozent gestiegen.
Weniger Verurteilungen, dennoch mehr Bewährungshilfe
„Die rechtskräftigen Verurteilungen sind über die Jahre hinweg rückläufig“, sagt Simone Meidl-Düringer, Leiterin von Neustart Salzburg am Donnerstag. „Der Anstieg der Bewährungshilfe ist daher nicht mit steigender Kriminalität zu erklären. Gerichte halten Bewährungshilfe offenbar für eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung von weiteren Straftaten und ordnen sie deshalb vermehrt an“. Die Einschätzung, dass Sozialarbeit präventiven Charakter hat, teile auch die österreichische Bevölkerung, wie der Verein in einer Aussendung mitteilt. Bei einer im Jänner 2025 durchgeführten repräsentativen Befragung sagten demnach 72 Prozent, dass die Arbeit von Neustart zu mehr Sicherheit in der Gesellschaft beitrage.
Bewährungshilfe ist bei bedingter Verurteilung beziehungsweise bedingter Entlassung aus der Strafhaft oder dem Maßnahmenvollzug möglich. Die Art der Straftat stelle keinen Ausschlussgrund dar, wie Meidl-Düringer im S24-Gespräch erklärt.
Bewährungshilfe als Ehrenamt
Von den 866 Betreuten in Salzburg werden im Übrigen 170 von ehrenamtlichen Bewährungshelfer:innen begleitet. Für dieses Engagement brauche man keine spezifische Ausbildung, sagt die Neustart-Leiterin. Es seien Menschen mit unterschiedlichsten Qualifikationen in diesem Ehrenamt tätig. Das nötige Handwerkszeug bekäme man in hauseigenen Unterrichtseinheiten sowie durch hauptamtlichen Bewährungshelfer:innen an die Hand gegeben.
„Dieses zivilgesellschaftliche Engagement ist einzigartig in ganz Europa und ich bedanke mich bei allen Ehrenamtlichen in Salzburg“, so Meidl-Düringer. Voraussetzung sei die eigene Unbescholtenheit sowie ein Mindestalter von 24 Jahren. Des Weiteren müsse man sich verpflichten, die Tätigkeit für mindestens drei Jahre auszuüben.
(Quelle: salzburg24)