Die neue Salzburger Biber-Verordnung sieht drei große Teilbereiche vor, nämlich die Entfernung von Dämmen, die Verbringung und den Abschuss von bis zu 15 Tieren Als Präventionsmaßnahmen sind unter anderem der Einzelschutz, das Anbringen von stark riechenden Substanzen zur Vertreibung, Entschädigungen und eine Biberprämie als Teil des Vertragsnaturschutzes sowie Beratung durch die Biberbeauftragte des Landes Salzburg vorgesehen.
Während der Fischereiverband die Novelle begrüßt, stößt sie dem WWF sauer auf. Denn für den WWF verstößt die Salzburger Landesregierung mit der Verordnung gleich mehrfach gegen EU-Recht, da Biber in der alpinen Region weiterhin in keinem günstigen Erhaltungszustand seien und die vorgeschriebene Alternativenprüfung nicht befolgt worden sei. "Mit ihrer rechtswidrigen Verordnung sabotiert die Salzburger Landesregierung langjährige Bemühungen im Artenschutz. Statt dieser populistischen Abschusspolitik braucht es konstruktive Maßnahmen für eine konfliktarme Koexistenz zwischen Mensch und Tier", so WWF-Artenschutzexpertin Sarah Layendecker.
Biber als Nützling
Der WWF fordert das Land auf, "den Biber als Nützling zu begreifen und mehr natürliche Lebensräume für den heimischen Nager zu schaffen" - zum Beispiel durch ausgewiesene Uferrandstreifen. "Dadurch würde auch der Eintrag von Dünger und Pestiziden in die Gewässer verringert", so Layendecker.
(Quelle: apa)