In Salzburg hat sich am Freitag ein staatenloser 28-jähriger Asylwerber vor Gericht verantworten müssen. Dem Mann wird vorgeworfen, Propaganda-Videos etwa für die von den USA und der EU als Terrororganisation eingestufte Palästinenserorganisation Hamas geliked, geteilt, mit Kommentaren versehen und selbst erstellt zu haben. Der im Pinzgau lebende Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig. Er betonte aber auch, er habe damals nicht gewusst, etwas Falsches zu machen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem unbescholtenen Vater dreier Kinder rund 40 Tathandlungen und die Verbrechen der "Terroristischen Vereinigung" und der "Kriminellen Organisation" sowie das Vergehen der "Gutheißung terroristischer Straftaten" vor. Der Mann soll zwischen Jänner 2020 und März 2023 - also noch vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 - auf Facebook und der Videoplattform Kwai Videos, Bilder und islamistische Gebetslieder verbreitet haben.
Beiträge militanter Gruppen geteilt und kommentiert
Dabei wurden von dem Angeklagten nicht nur Beiträge für die Hamas, sondern auch Postings der Al-Aqsa-Märtyrerbrigaden, der Qassam-Brigaden und der militanten Gruppe "Höhle der Löwen" (Lions' Den) geteilt und kommentiert. Allen Organisationen ist gemein, dass sie die komplette Befreiung Palästinas und die Vertreibung von Israelis aus ganz Palästina wollen, sagte dazu die Staatsanwältin. Besonders oft mit Kommentaren geehrt haben soll der 28-Jährige dabei den am 9. August 2022 vom israelischen Militär getöteten Ibrahim al-Nabulsi, einen bekannten Al-Aqsa-Kommandanten. Der Angeklagte soll in Sozialen Medien verbreitete Videos über den Getöteten mit Hashtags wie "Mein Bruder" oder "Märtyrer" versehen und geteilt und damit den Tod im Kampf gegen Israel verherrlicht haben. In einem Fall stellte der Asylwerber auch ein offenbar mit einem Gebetslied untermaltes Video auf Facebook, zu dem er selbst sang.
Angeklagter bezeichnet sich als Palästinenser
Der Angeklagte selbst bezeichnet sich heute vor Gericht als Palästinenser. Er sei in Jordanien geboren und dort aufgewachsen, habe sich aber immer als Flüchtling gefühlt. Wie sein Verteidiger betonte, fehle seinem Mandanten jedweder ideologische Hintergrund. "Er ist religiös, aber nicht fundamentalistisch oder extrem." Der 28-Jährige sei weder Teil einer Terrororganisation noch würde er deren Taten gutheißen. Er habe sich vielmehr durch Berichte in Sozialen Medien zu den Kommentaren verleiten lassen.
"Ich habe einen Fehler begangen"
"Ich habe einen Fehler begangen", sagte der Angeklagte selbst. "Ich habe nicht gewusst, dass das nicht erlaubt ist." Er selbst sei ein unpolitischer Mensch und respektierte die Gesetze des Landes, in dem er mit seiner Familie und seinen Kindern nun lebe. Ibrahim al-Nabulsi habe er erst über die Nachrichten zu seinem Tod kennen gelernt. "Es wurde in allen arabischen Ländern über ihn berichtet. Seine Mutter war sehr traurig, aber sie hat nicht geweint. Ich wusste nicht, dass er Teil der Terrororganisation ist. Das habe ich erst von der Polizei erfahren." Dass er sein eigenes Facebook-Profil damals mit dem Bild und dem Namen von al-Nabulsi versehen habe, sei aus Solidarität mit dessen Mutter geschehen "Alle haben damals Solidarität mit ihr gezeigt."
Sein Verteidiger führte ins Treffen, dass der Angeklagte Arbeit habe, einen Deutschkurs mache und voll integriert sei. "Er bekennt sich zum österreichischen Rechtsstaat und akzeptiert alle Religionen und Menschen." Außerdem habe sein Mandant jüngst einen Wertekurs belegt. Dem 28-Jährigen hätten im Prozess bis zu zehn Jahre Haft gedroht. Die Richterin ordnete mit dem Urteilsspruch auch Bewährungshilfe an.
(Quelle: apa)