Prozess

Arzt wegen Cembalo aus Tropenholz in Salzburg vor Gericht

Veröffentlicht: 08. Jänner 2025 12:38 Uhr
Weil er ein Cembalo – ein klavierähnliches Tasteninstrument – aus geschütztem Tropenholz verkaufen wollte, musste sich ein deutscher Arzt heute in Salzburg vor Gericht verantworten. Beim Prozess gab der Mann an, nicht gewusst zu haben, dass das Holz unter Artenschutz stehe.

Ein deutscher Arzt hat sich am Mittwoch wegen des Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz in Salzburg vor Gericht verantworten müssen, weil er ein Cembalo, das zum Teil aus der Furnier eines artengeschützten "Rio-Palisander"-Tropenholzes bestand, zum Verkauf angeboten hatte. Er habe nicht gewusst, dass dieses Holz artengeschützt sei, beteuerte der Mann seine Unschuld. Er erhielt einen Freispruch. Die Richterin sagte, im Zweifel sei eine subjektive Tatseite nicht zu erkennen.

Cembalo für 4.000 Euro zum Verkauf angeboten

Das Cembalo Couperin in Form eines kleinen Klavierflügels mit dreieckigem Gehäuse hatte vor 25 Jahren die Mutter des Mediziners, der derzeit in Salzburg tätig ist, privat von einer anderen Familie in Deutschland gekauft. Das Tasteninstrument, das etwa 45 Jahre alt sein dürfte, steht im Wohnzimmer der Mutter in Norddeutschland. Da sie seit Jahren schon nicht mehr darauf spielte, habe sie ihn beauftragt, es für sie zu veräußern, schilderte der Angeklagte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Deshalb bot er das Cembalo im Internet auf Verkaufsplattformen zum Verkauf an, zuletzt um 4.000 Euro.

Laut Staatsanwaltschaft fehlte Genehmigung für Verkauf

Eine Mitarbeiterin einer deutschen Umweltbehörde wurde auf das Angebot im Internet aufmerksam und erstattete im Juli 2024 Anzeige. Die deutschen Strafbehörden wurden eingeschaltet. Schließlich landete die Causa bei der Staatsanwaltschaft Salzburg. Diese warf dem Arzt vor, er habe das Cembalo, dessen Furnier aus dem streng artengeschützten Rio-Palisander-Tropenholz bestand, verkaufen wollen, ohne die dafür nötige Genehmigung zu besitzen.

"Das war für mich kein besonders Holz. Ich erkenne nur Eichenholz", sagte der Beschuldigte zur Richterin. Tropenholz aus Rio-Palisander kenne er nicht, und deshalb habe er auch nicht gewusst, dass dieses Holz artengeschützt sei, beteuerte er. Das Cembalo sei von einer offiziellen deutschen Instrumentenfirma gebaut worden. Auf dem Cembalo sei die Plakette der Firma zu erkennen.

Verteidiger fehlt Tatvorsatz

Verteidiger Kurt Jelinek hatte auf Freispruch plädiert. Es fehle ein Vorsatz, die subjektive Tatseite, sagte der Rechtsanwalt. Die meisten Leute würden nicht wissen, dass Rio-Palisander eine Holzart ist, noch dazu artengeschützt. Wenn der Angeklagte nicht wisse, um welches Holz es sich handelt, sei ein subjektiver Tatbestand auch nicht erfüllt, urteilte die Richterin. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung dazu abgegeben hat. Der objektive Tatbestand ist aus seiner Sicht erfüllt, wie er zuvor erklärt hatte. Der Prozess dauerte nur rund 15 Minuten.

Dem internationalen Washingtoner Artenschutzabkommen CITES zufolge ist der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten und deren Produkten zu überwachen und zu kontrollieren, damit diese Arten nicht aussterben. Entsprechende Verstöße werden in Österreich über das Artenhandelsgesetz sanktioniert, auf Basis einer EU-Verordnung aus 1997 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Bereits 1992 wurde Tropenholz aus Brasilien mit dem Namen Rio-Palisander in den höchsten Artenschutz eingestuft.

(Quelle: apa)

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