Veröffentlicht: 30. Juli 2012 11:23 Uhr
Nach dem tödlichen Unfall im Tauerntunnel auf der A10 bei Zederhaus im Lungau von Sonntag ist ein 39-jähriger Bulgare noch am Abend des selben Tages in U-Haft genommen worden.
"Es besteht Flucht- und Verdunkelungsgefahr"
Dass ein Unfall-Lenker in Untersuchungshaft genommen wird, kommt nicht sehr oft vor. "Es liegen alle Haftgründe vor, es besteht Flucht- und Verdunkelungsgefahr", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, am Montag zur APA.Crash auf A10: Bulgare stark betrunken
Der Bulgare habe die Beamten in die Irre geführt und nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen. Er sei mit 1,52 Promille auch stark alkoholisiert gewesen, habe sich zudem nur auf der Durchreise befunden und sei in Österreich auch nicht sozial integriert, argumentierte dieUnfall-Lenker in Justizanstalt eingeliefert
Der Bulgare wurde nach der mündlich bewilligten Festnahmeanordnung Sonntagabend in die Justizanstalt Salzburg gebracht. Gegen ihn wird wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Ein Schuhabdruck auf den Pedalen des 5er-BMWs und Abriebspuren der Hose an der Plastikverkleidung der Fahrerseite erbrachten für die Ermittler den Beweis, dass der Bulgare am Steuer gesessen war und nicht der Mazedonier.Im Tauerntunnel zu schnell unterwegs
Der Lenker war nicht nur betrunken: Eine Auswertung der Tunnelkamera soll ergeben haben, dass der in Richtung Salzburg fahrende Bulgare zum Unfallzeitpunkt um 7.35 Uhr zu schnell unterwegs war. Im Tunnel bestand ein Tempolimit von 100 km/h. Beide Männer waren nicht angeschnallt. Der Bulgare wurde nur leicht verletzt. Bei dem Unfall wurde auch ein Pkw eines 76-jährigen Münchners beschädigt. Das verkehrstechnische Gutachten des Sachverständigen Gerhard Kronreif muss binnen vier Wochen erstellt sein, damit dem beschuldigten Lenker bald der Prozess gemacht werden kann. Denn der Zeitraum zwischen Verhaftung und der Strafverhandlung muss kürzer sein als das zu erwartende Strafmaß - um zu verhindern, dass der Beschuldigte nach dem Urteilsspruch nicht eine Entschädigung für eine zu lange dauernde Haft fordern kann. Das Delikt "fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. (APA)(Quelle: salzburg24)