Frühpensionist geständig

Mann wegen 500.000 Kinderpornos in Salzburg vor Gericht

Veröffentlicht: 13. Juni 2022 12:40 Uhr
Eine halbe Million kinderpornografische Dateien soll ein Frühpensionist aus dem Internet zwischen 2017 und 2022 heruntergeladen haben. Den Grund dafür konnte er am Montag einer Salzburger Richterin nach eigenen Worten nicht erklären. Der 59-Jährige habe in seinem Leben selbst Missbrauch erfahren und leide an Depressionen. Er war zum Vorwurf der pornografischen Darstellungen Minderjähriger geständig.
SALZBURG24 (KAT)

Der Prozess wurde zur Einholung eines Gutachtens vertagt.

Halbe Million Kinderporno-Dateien gefunden

Bei einer Hausdurchsuchung wurden die kinderpornografischen Bilder und Videos sichergestellt. Der gebürtige Oberösterreicher soll auch ein einschlägiges Forum im Internet besucht haben. "Wenn ich in ein Loch falle und Depressionen habe, kommt es zu solchen Tathandlungen. Das versteht keiner", erklärte der Angeklagte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Dieses Loch habe sich aufgetan, nachdem seine Psychiaterin in Pension gegangen ist.

Angeklagter will selbst keine Bilder gemacht haben

Seit April 2021 habe er einen neuen Therapeuten, so der geschiedene Mann. Seither habe er weniger kinderpornografisches Material angesehen, aufgehört habe es aber nie. Gegen die Depressionen nehme er auch Medikamente. Den Vorwurf, er habe von einem im Jahr 2013 geborenen Mädchen kinderpornografische Fotos gemacht, bestritt der Angeklagte.

Psychiaterin für Gutachten beauftragt

Der Beschuldigte wurde zuletzt im Jahr 2005 gerichtlich begutachtet. Damals wurde keine psychische Abnormität festgestellt. Die Richterin will nun den aktuellen psychischen Zustand des Angeklagten in Erfahrung bringen. Deshalb wird die gerichtlich beeidete Psychiaterin Gabriele Wörgötter mit der Begutachtung des Mannes beauftragt. Wenn die Expertise vorliegt, wird der Prozess fortgesetzt.

Zwei weitere Verhandlungen in Salzburg

Am Landesgericht Salzburg wurden am Montag noch zwei weitere Fälle von pornografischen Darstellungen Minderjähriger verhandelt. Ein 29-jähriger Tennengauer soll eine Vielzahl von einschlägigen Dateien besessen haben. Er war bereits gegenüber den Ermittlern geständig und wurde heute zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt. Zudem muss er eine Psychotherapie absolvieren. Weiters wurde einem jungen Mann zur Last gelegt, er habe, als er selbst noch ein Jugendlicher war, aus dem Internet zwei kinderpornografische Dateien heruntergeladen. Der Prozess endete mit einer Diversion in Form einer einjährigen Probezeit und einer Weisung zu einer Sexualtherapie.

Der Paragraf 207a des Strafgesetzbuches sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor.

(Quelle: apa)

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