Mit dem heutigen Montag ist das Amtsgeheimnis Geschichte. Mehr als eineinhalb Jahre nach seinem Beschluss ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten, das der Bevölkerung ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen der Verwaltung einräumt. Neu sind im Wesentlichen eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und die "proaktive" Veröffentlichung relevanter Informationen.
Zukünftig kann jede Person kostenfrei einen Antrag auf Information stellen, es genügt eine formlose Anfrage per Mail, per Post oder auch telefonisch. Zuständig dafür ist die jeweilige Behörde. In der Stadt Salzburg müsse man sich direkt an das betreffende Amt wenden, erklärte eine Sprecherin der Landeshauptstadt am Montag auf SALZBURG24-Anfrage. Auf Ortsebene sind die Gemeindeämter Ansprechpartner. Wie Manfred Sampl, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes und Bürgermeister von St. Michael im Lungau (ÖVP), im Gespräch mit S24 schildert, bedeute das klarerweise für die Gemeinden einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Allerdings seien die Salzburger Gemeinden bislang schon sehr transparent gewesen. Budgets, Jahresrechnungen, Einladungen zu Gemeindevertretungssitzungen seien schon jetzt auf vielen Orts-Homepages online abrufbar.
Was muss aktiv veröffentlicht werden:
- Organisationsstruktur (z.B. Aufbau der Gemeindeverwaltung)
- Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche
- Gesetzliche Grundlagen und relevante Rechtsvorschriften
- Gemeindebudgets und Rechnungsabschlüsse
- Förderungen und Subventionen (ab gewissen Schwellenwerten)
- Vergaben öffentlicher Aufträge (ab bestimmten Schwellenwerten)
- Stellenausschreibungen
- Satzungen (Verordnungen) der Gemeinde
- Entscheidungen und wesentliche Berichte (z.B. Beschlüsse des Gemeinderats)
Die bisherige Kür wird aber jetzt für die größeren Gemeinden zur Pflicht. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind Kommunen bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In Salzburg sind das immerhin 87 der 119 Gemeinden. Sie können weiter auf freiwilliger Basis veröffentlichen. "Von Seiten des Gemeindeverbandes haben wir mit Schulungen auf die Umstellung vorbereitet", so Sampl.
Auch beim Land Salzburg liefen seit Anfang 2025 Vorbereitungsarbeiten, wie in einer Aussendung am Samstag mitgeteilt wurde. Eine breit angelegte Ausbildungsoffensive mit der österreichischen Datenschutzbehörde in Kooperation mit der Universität Salzburg war ebenso Teil davon als auch interne Online-Seminare zum neuen Gesetz. Zudem mussten 38 Gesetze, darunter die Landesverfassung, an die neue Transparenzpflicht angepasst werden.
Vier Wochen Zeit für Beantwortung
Bei einer persönlichen Anfrage muss die begehrte Info zu dem Zeitpunkt bereits vorhanden sein. Auskunftspflichtige Stellen haben vier Wochen zum Antworten, bei komplizierten Fällen kann die Frist verdoppelt werden. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, sind Beschwerden möglich. Wenn der Antrag "offenbar missbräuchlich erfolgt" oder die Arbeit der Behörde unverhältnismäßig beeinträchtigt, muss er nicht gewährt werden.
"Informationen müssen nicht erst erhoben, recherchiert, gesondert aufbereitet oder erläutert werden. Auch unfertige Informationen wie zum Beispiel ein vorläufiger Gesetzesentwurf sind nicht umfasst", erklärt der Leiter des Landes-Verfassungsdienstes, Paul Sieberer in der Aussendung des Landes Salzburg. Behörden und Gemeinden können sich aber auch weiterhin auf die öffentliche Sicherheit, den Schutz persönlicher Daten oder laufende Verfahren berufen.
(Quelle: salzburg24)