Der Mann erhielt zwei Monate, seine Frau vier Monate auf Bewährung. Das Ehepaar wurde Anfang März ausgeforscht. Der 57-Jährige und die 49-Jährige zeigten sich bereits bei den polizeilichen Vernehmungen geständig. Als Grund für das Aussetzen der Ferkel gaben die beiden an, sie hätten erst spät bemerkt, dass es sich um einen Eber und eine Sau gehandelt habe und sie keinen Nachwuchs wollten.
Die Minischweine wurden am 25. Februar vom Team der Pfotenhilfe geborgen (wir haben berichtet). Die maximal drei bis vier Monate alten Ferkel waren nass und offenbar sehr hungrig, befanden sich aber laut einem Tierarzt noch in einem guten Allgemeinzustand. Sie dürften jedoch bereits einige Tage sich selbst überlassen gewesen sein.
Tiere hätten ohne Hilfe nicht überlebt
Nachdem bei der Tierschutzorganisation sowie bei der Polizei Straßwalchen einige Hinweise zu den vormaligen Besitzern eingegangen waren, konnten diese ermittelt werden. Die Tiere hätten entgegen der Aussage des Ehepaars laut der Tierschutzorganisation ohne menschliche Hilfe nicht überlebt.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte ebenfalls, dass die Minischweine in freier Natur nicht überlebensfähig gewesen wären. Der beschuldigten Frau war bei dem Prozess auch noch ein anderes Delikt vorgeworfen worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
(Quelle: apa)