Keinen Nachwuchs gewollt

Minischweine ausgesetzt: Bedingte Haft für Ehepaar

Veröffentlicht: 17. Mai 2021 20:20 Uhr
Die Besitzer von zwei Minischweinen, die im vergangenen Februar in einem Waldstück in Straßwalchen (Flachgau) entdeckt worden waren, sind am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Tierquälerei zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Bei den Beschuldigten handelte es sich um eine Ehepaar aus dem Flachgau.

Der Mann erhielt zwei Monate, seine Frau vier Monate auf Bewährung. Das Ehepaar wurde Anfang März ausgeforscht. Der 57-Jährige und die 49-Jährige zeigten sich bereits bei den polizeilichen Vernehmungen geständig. Als Grund für das Aussetzen der Ferkel gaben die beiden an, sie hätten erst spät bemerkt, dass es sich um einen Eber und eine Sau gehandelt habe und sie keinen Nachwuchs wollten.

Minischweine in Straßwalchen ausgesetzt

Das Team der Pfotenhilfe in Lochen am See (Bezirk Braunau) hat am Donnerstag in einem Waldstück im nahen Straßwalchen in Salzburg zwei ausgesetzte Minischweine geborgen.

Die Minischweine wurden am 25. Februar vom Team der Pfotenhilfe geborgen (wir haben berichtet). Die maximal drei bis vier Monate alten Ferkel waren nass und offenbar sehr hungrig, befanden sich aber laut einem Tierarzt noch in einem guten Allgemeinzustand. Sie dürften jedoch bereits einige Tage sich selbst überlassen gewesen sein.

Tiere hätten ohne Hilfe nicht überlebt

Nachdem bei der Tierschutzorganisation sowie bei der Polizei Straßwalchen einige Hinweise zu den vormaligen Besitzern eingegangen waren, konnten diese ermittelt werden. Die Tiere hätten entgegen der Aussage des Ehepaars laut der Tierschutzorganisation ohne menschliche Hilfe nicht überlebt.

Minischwein-Besitzer wollten keinen Nachwuchs

Die Besitzer der beiden Minischweine, die vor über einer Woche in einem Waldstück in Straßwalchen entdeckt worden waren, sind nun ermittelt worden. Es handelt sich dabei um ein Ehepaar aus …

Die Staatsanwaltschaft argumentierte ebenfalls, dass die Minischweine in freier Natur nicht überlebensfähig gewesen wären. Der beschuldigten Frau war bei dem Prozess auch noch ein anderes Delikt vorgeworfen worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

(Quelle: apa)

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