Auf eine bundesweit einheitliche Pauschale für die Sozialabgaben auf Trinkgeld hat sich die Bundesregierung geeinigt, wie NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn am Donnerstag auf Instagram mitteilt. Für Zahlkellner wird die Pauschale bei 65 Euro liegen, während Mitarbeiter:innen ohne Inkasso 45 Euro abgeben müssen – bis 2028 sollen die Beträge auf 100 beziehungsweise 50 Euro steigen. Ab 2029 soll dann eine Anpassung an die Inflation erfolgen.
Landeshauptleute plädieren für abgabenfreies Trinkgeld
Die Debatte um Abgaben auf Trinkgeld hat zuletzt wieder Fahrt aufgenommen. Mehrere ÖVP-Landeshauptleute forderten erst im Mai, Trinkgeld in Österreich komplett von Abgaben zu befreien. Darunter auch Salzburgs ehemaliger LH Wilfried Haslauer (ÖVP).
Gerade in einem von Tourismus und Gastronomie geprägten Bundesland wie Salzburg sei dies sinnvoll und brächte eine Erleichterung für die Unternehmen und auch die Arbeitnehmer:innen, ließ Haslauer damals über einen Sprecher ausrichten. Die Gewerkschaft warnte davor, da die Pensionen der Mitarbeiter:innen darunter leiden würden.
Trinkgeld in Österreich steuerfrei – aber sozialversicherungspflichtig
Trinkgelder unterliegen in Österreich generell der Sozialversicherungspflicht – sind aber von der Steuer befreit. Durch den zunehmenden Trend zur Kartenzahlung scheinen diese immer öfter auch in den Registrierkassen auf. Das hatte mitunter hohe Nachzahlungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zur Folge, was Rufe nach einer praxistauglichen Lösung ausgelöst hat.
Gastronomie erfreut über neue Trinkgeld-Regelung
Die Branchenvertretung zeigt sich angesichts der nun einheitlichen Regelung zufrieden: „Das Wichtigste ist, dass unsere Betriebe in der Gastronomie und in der Hotellerie endlich Rechtssicherheit erhalten“, betont Albert Ebner, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS), in einer Aussendung. Bislang seien die Bestimmungen oft kompliziert und außerdem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gewesen.
Die Abgabenpflicht sei laut Ebner durch die neue Pauschalregelung vollständig erfüllt. „Daher sind keine Nachforderungen der Sozialversicherung mehr zu erwarten.“
Neue Trinkgeld-Pauschale bringt Vorteile für Personal
Ähnlich zufrieden zeigt sich die Gewerkschaft vida. Der Pauschalbetrag bringe nicht nur klare rechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch Vorteile für das Personal in der Gastronomie. Die Pauschale wirke sich positiv auf Pension, sowie Kranken- und Arbeitslosengeld aus. „Beschäftigte können künftig außerdem die Höhe des per Kartenzahlungen eingegangenen Trinkgelds beim Chef oder der Chefin erfragen – und zwar bis zu drei Jahre rückwirkend“, so die Gewerkschaft in einer Aussendung. Auch die interne Verteilung müsse auf Nachfrage offengelegt werden.
Wirte von Nachzahlungen befreit
Für bereits geleistete Nachzahlungen soll es eine Härtefallregelung geben und betroffene Wirt:innen davon befreit werden. „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, das Trinkgeld als ausschließliches Gut zwischen Gästen und Mitarbeitern zu schützen und nicht zu einer Strafzahlung für die Betriebe werden zu lassen“, so Ebner.
Die neue Regelung schaffe stabilere Rahmenbedingungen für die Salzburger Gastronomie und Hotelbranche und baue rechtliche Hürden für Betriebe ab, erklärt der Fachgruppen-Obmann abschließend.
(Quelle: salzburg24)