Der Amokläufer von Graz erwarb seine Waffen legal, trainierte im Schützenverein und bestand einen psychologischen Test. Allerdings fiel der 21-Jährige beim psychologischen Gutachten des Bundesheers durch. Das hat neue Fragen in der Debatte um die Waffengesetze aufgeworfen.
In einer nicht-repräsentativen Umfrage haben wir die SALZBURG24-Community gefragt, was sie von den aktuellen Regelungen halten – und ob es Nachschärfungen braucht. Mehr als 1.000 Userinnen und User haben seit Donnerstagnachmittag abgestimmt (Stand: 13. Juni, 9 Uhr).
Mehrheit für schärfere Regeln und Einschränkungen
Die meisten Teilnehmenden haben sich für strengere Maßnahmen ausgesprochen. So befürworten mehr als ein Drittel ein generelles Verbot von Waffen für Privatpersonen – mit Ausnahmen für Jagd, Sport und Einsatzkräfte. Weitere 18% würden Waffen nur bei nachweisbarem Bedarf zulassen.
Lediglich 13% halten das aktuelle Gesetz für ausreichend und nur 6% wünschen sich möglichst wenige Einschränkungen.
Altersbeschränkungen und individuelle Eignung
Auch das Thema Altersregelung wurde beleuchtet: Ein Drittel forderte ein generelles Erwerbsverbot für Privatpersonen. 22% der Befragten im S24-Meinungscheck möchten die Altersgrenze auf 25 Jahre anheben. Ein Viertel sieht die Altersanhebung als weniger relevant und betont, dass die individuelle Eignung der entscheidende Faktor sein sollte.
Änderungen beim psychologischen Gutachten?
Viele der Befragten wünschen sich Verbesserungen rund um psychologische Gutachten: Rund 20 Prozent fordern verpflichtende Überprüfungen durch unabhängige Stellen und 19% regelmäßige Wiederholungen der Begutachtung. Weniger als ein Fünftel ist mit dem aktuell bestehenden System zufrieden.
Lagerung und Kontrolle im Schützenverein
41% der Umfrageteilnehmenden plädieren dafür, dass Waffen von Sportschütz:innen künftig ausschließlich im Schießstand oder Vereinslokal gelagert werden dürfen. Demgegenüber unterstützen fast ein Viertel weiterhin die Lagerung zu Hause. 13% wünschen regelmäßige Kontrollen und 10% strengere psychologische Tests.
Bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Waffengewalt sehen die Befragten vorrangig Handlungsbedarf beim Kampf gegen den illegalen Waffenhandel (27%). Etwas mehr als ein Fünftel wünscht sich schärfere gesetzliche Regeln, 19% strengere Kontrollen und Lagerungsvorschriften für Waffenbesitzer:innen. 18% setzen auf mehr Präventionsarbeit und Betreuung. Mehr als ein Drittel der Befragten sehen illegale Waffen als das größte Problem, fast ebenso viele bewerten legale und illegale Waffen als gleich problematisch. 23% betonen aber auch die Risiken legaler Waffenbesitzer:innen.
Die Auswertung macht deutlich: Die Mehrheit der Teilnehmenden im S24-Meinungscheck spricht sich für weitreichendere Einschränkungen beim Zugang zu Waffen aus. Es gibt eine große Zustimmung für strengere Kontrollen, neue Alters- und Eignungsvorschriften sowie eine strengere Behandlung des privaten Waffenbesitzes. Viele der Befragten wünschen sich zudem Verbesserungen rund um psychologische Gutachten.
Petition für Waffenverbot für Privatpersonen
Seit Mittwoch haben über 60.000 Menschen den Online-Appell von #aufstehn für ein sofortiges Schusswaffenverbot für Privatpersonen unterzeichnet. Die zivilgesellschaftliche Kampagnenorganisation richtet ihre Forderung direkt an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die österreichische Bundesregierung. In Österreich gibt es derzeit mehr als 374.000 private Waffenbesitzerinnen und Besitzer – Tendenz steigend.
Forderung nach Gesetzesänderung nach Amoklauf in Mauterndorf
Diskussionen über die Änderungen des Waffengesetzes gab es auch vor fast 30 Jahren, als ein Mann am 20. November 1997 in der Lungauer Gemeinde Mauterndorf sechs Menschen und sich selbst bei einem Amoklauf getötet hat. Die SPÖ um Kanzler Viktor Klima, die Grünen und das Liberale Forum forderten strengere Gesetze, teils sogar ein Verbot der Waffenbesitzkarte oder Enteignungen legaler Waffenbesitzer:innen. Auch eine Waffensteuer war im Gespräch. Die ÖVP um Vizekanzler Wolfgang Schüssel lehnte dies mit dem Argument ab, das Gesetz sei bereits eines der strengsten Europas. Am Ende blieb das Waffengesetz unverändert.
Eine Waffengesetz-Novelle gab es zuletzt 2018. Eine Änderung wurde erforderlich, weil eine neue EU-Waffenrichtlinie verabschiedet wurde. Diese Richtlinie, die nach den den Terroranschlägen am 13. November 2025 in Paris verabschiedet worden war, gibt auf bestimmte Schusswaffen bezogene Verbote für Privatpersonen vor. Dabei steht es den Mitgliedstaaten frei, weniger strenge Regeln für Jäger:innen und Sportschütz:innen zu erlassen.
(Quelle: salzburg24)