Salzburg

Neue Regeln für Radfahrer in Salzburg

Veröffentlicht: 25. März 2013 10:04 Uhr
Ab heuer gelten für das Radfahren in Österreich neue Regeln, macht der VCÖ aufmerksam. Betroffen davon sind auch die rund 350.000 Salzburgerinnen und Salzburger, die im Alltag Rad fahren.

Handy-Telefonieren ist zukünftig beim Radfahren verboten. Gemeinden können die Radwegbenützungspflicht aufheben und Fahrradstraßen einführen. Der VCÖ fordert eine radfahrfreundliche Verkehrsplanung.

350.000 Radfahrer in Salzburg

350.000 Salzburgerinnen und Salzburger fahren im Alltag Rad, jeder zweite davon täglich oder mehrmals die Woche, macht der VCÖ aufmerksam. "Viele Salzburgerinnen und Salzburger sind fleißige Radfahrer. Die Vorteile des Radfahrens liegen auf der Hand: Radfahren ist gesund, kostengünstig, leise, umweltfreundlich und macht Spaß", betont VCÖ-Experte Mag. Markus Gansterer.

Neue Regeln für Radfahrer

Ab heuer gelten in Österreich für das Radfahren neue Regeln. Das Handy-Telefonieren ist verboten, wer erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe. Der VCÖ betont, dass eine allgemeine Bewusstseinskampagne gegen Handy-Telefonieren am Steuer wirksamer wäre als das Handy-Verbot beim Radfahren, denn schon heute kommt die Exekutive mit den Kontrollen von ohne Freisprechanlage telefonierenden Auto- und Lkw-Fahrern nicht nach.

Städte und Gemeinden können Radwege aufheben

Ebenfalls neu ist, dass Gemeinden und Städte die Radwegbenützungspflicht für einzelne Radwege aufheben können. Diese Maßnahme wird vom VCÖ begrüßt, da es in Österreich zahlreiche Radwege gibt, die zu schmal und deshalb gefährlich sind. "Wenn es erlaubt ist, auf der normalen Fahrbahn zu fahren, dann fahren einige geübte Radfahrer auf der Straße. Damit haben jene, die seltener Radfahren auf den Radwegen mehr Platz und sie sind sicherer unterwegs", betont VCÖ-Experte Gansterer. Der VCÖ weist darauf hin, dass es in zahlreichen europäischen Staaten, wie etwa Niederlande oder Dänemark überhaupt keine Radwegbenützungspflicht gibt.

Fahrradstraßen

Zudem können nun Gemeinden und Städte "Fahrradstraßen" einführen. International sind Fahrradstraßen bereits selbstverständlich. Damit wird es Pendlerinnen und Pendlern aus dem stadtnahen Umland erleichtert, mit dem Rad kostengünstig und gesund zur Arbeit zu kommen. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten, erklärt der VCÖ. Autos dürfen zufahren, Radfahrende dürfen nicht behindert werden. Als Höchstgeschwindigkeit gelten 30 km/h.

Der VCÖ setzt sich für die weitere Verbesserung der Bedingungen zum Radfahren ein. "Die Zeit des billigen Erdöls ist vorbei. Gleichzeitig ist fast jede zweite Autofahrt kürzer als fünf Kilometer. Gute Bedingungen zum Radfahren ermöglichen den Umstieg vom Auto auf das Rad. Und das schont die Geldbörse und die Umwelt", betont VCÖ-Experte Gansterer.

Projekte, die das Radfahren fördern und die Bedingungen zum Radfahren verbessern, können beim diesjährigen VCÖ-Mobilitätspreis Salzburg eingereicht werden. Informationen und Einreichunterlagen unter www.vcoe.at

(Quelle: salzburg24)

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