Eine neue Möglichkeit für die persönliche Aufarbeitung von Straftaten gibt es jetzt in Salzburg. Anfang des Jahres startete der Modellversuch Opfer-Täter-Dialog, wie der Verein Neustart am Donnerstag mitteilt. Im Beisein von Konfliktregler:innen treffen beide Parteien – wenn sie das wollen – außerhalb eines Gerichts aufeinander. Dabei haben Opfer und Täterin oder Täter die Gelegenheit, Hintergründe und Folgen einer Straftat zusätzlich zur rechtlichen Aufarbeitung persönlich zu klären.
Tatausgleich bisher nur bei Diversion
Bislang war ein solcher Tatausgleich nur bei einer Diversion möglich, erklärt Neustart-Leiterin Simone Meidl-Düringer im SALZBURG24-Interview am Donnerstag. Eine Diversion ist eine Alternative zu einem Strafprozess, die nur bei gewissen Straftaten und unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommt. So muss zum Beispiel ganz genau geklärt sein, was vorgefallen ist. Es darf sich zudem nicht um ein „schweres“ Delikt gehandelt haben. Bei Erwachsenen ist eine Diversion etwa nur dann möglich, wenn sie etwas Verbotenes gemacht haben, das mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Bei einer Diversion wird versucht, gemeinsam eine Einigung zu finden – zum Beispiel für Schadenersatzzahlungen.
Opfer-Täter-Dialog während Verfahren oder nach Urteil
Der Opfer-Täter-Dialog kann nun auch in einem Hauptverfahren – wenn also keine Diversion möglich ist – oder nach einem Urteil stattfinden, falls noch Klärungsbedarf herrscht. „Opfer haben oft sehr lange unter einer Straftat zu leiden. Sie können beim Dialog zum Beispiel schildern, wie sie sich gefühlt haben, ganz offen Fragen zum Vorfall stellen oder ihre Wünsche kommunizieren.“ Wenn nötig, vermitteln die Konfliktregler:innen an Opferschutzorganisation weiter.
Auch Täter:innen sei es oft ein Anliegen, die Hintergründe ihres Delikts aufzuarbeiten und diese emotional und materiell wieder gutzumachen. Dabei ist die professionelle Anleitung durch Mediator:innen hilfreich, so Meidl-Düringer. „Täter oder Beschuldigte können sich persönlich beim Opfer entschuldigen oder erklären, warum es zu der Tat gekommen ist. Sie setzen sich dadurch mit den Hintergründen und den Folgen ihres Handelns auseinander.“
Resozialisierung soll gefördert werden
Untersuchungen würden zeigen, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Delikt die Resozialisierung fördert und Täterinnen bzw. Täter dabei unterstützt, in Zukunft straffrei zu bleiben. Gelingen die Auseinandersetzung mit der Tat und die Wiedergutmachung des Schadens beim Opfer-Täter-Dialog, können Gerichte das strafmildernd berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil sei, dass langwierige Zivilverfahren vermieden werden können, wenn verursachte Schäden bereits ersetzt wurden.
Modellversuch nicht nur in Salzburg
Wie viele Termine es beim Täter-Opfer-Dialog braucht, ist laut Meidl-Düringer ganz individuell. In Salzburg wird diese Möglichkeit aktuell in einem Fall genutzt. Der Modellversuch ist bis Ende 2026 angesetzt und wird dann evaluiert. Die Initiative läuft derzeit auch in Kärnten, Wien und Tirol.
(Quelle: salzburg24)