Der konkrete Fall zeige allerdings, wie wichtig die von Justizministerin Beatrix Karl (V) vorangetriebene Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter sei. Nach den neuen Kriterien würde es für den wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilten 51-jährigen Salzburger keinen elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH) geben.
Fußfessel: Neuregelung ab Jänner 2013
Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, sie wurde im Nationalrat aber noch nicht beschlossen. Ein reiner Formalakt, hieß es dazu aber am Mittwoch aus dem Justizministerium.
Das neue Maßnahmenpaket Karls beinhaltet vier konkrete Maßnahmen. Ein Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen. Diese wird aber nur nach einer genauen Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt.
Zweitens soll bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Fußfessel nur mehr dann gewährt werden, wenn Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den EÜH nicht missbrauchen wird. Drittens soll Opfern von Sexualstraftätern ein Äußerungsrecht eingeräumt werden. Betroffene, die das wollen, würden so eine Stimme bekommen.
GPS-System zur permanenten Überwachung
Zuletzt sollen alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese Technologie erlaubt es, Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewissen Orte - etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers - für sie zu sperren.
Bevor der Salzburger Sexualstraftäter nun tatsächlich seine Strafe im EÜH antritt, werden die Bewährungshelfer vom Verein Neustart laut Jusitzministerium nun noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fußfessel nach wie vor gegeben sind. Ist das der Fall, wird der Täter seine Strafe mit einer GPS-Fußfessel antreten können.
(APA)
(Quelle: salzburg24)