Staatsanwalt Tomas Schützenhofer warf dem Burschen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne nach dem Verbotsgesetz, Paragraf 3g, vor. Der Angeklagte habe im Zeitraum August bis November 2015 Adolf Hitler und die NSDAP verherrlicht, sagte Schützenhofer. Unter den Bildern standen Sprüche wie "einfach vergasen", "umso größer der Jude desto wärmer die Bude" und "als das Gas alle war, mussten wir sie mit Steinen kaputt schlagen".
18-jähriger Pinzgauer hatte "die falschen Freunde"
Der Beschuldigte meinte, er hätte die falschen Freunde gehabt, "das hat ihnen gefallen, dass ich ihnen das geschickt habe". Er habe selbst solche Bilder von Freunden erhalten und auf Facebook gesehen, auch deshalb habe er sich "nichts Böses" dabei gedacht, sagte der Lehrling zur vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. "Aber dass ich den Nationalsozialismus verherrliche, das stimmt nicht", beteuerte der Teenager, der um harmlose Antworten auf hartnäckige Fragen der Vorsitzenden bemüht schien. Ein Foto, das ihn mit einer Waffe in der Hand zeigt, sei ebenfalls aus Gedankenlosigkeit entstanden. Und das Hakenkreuz, welches ihm ein Angehöriger ins Haar rasiert hatte, habe er nicht gesehen, er habe nicht gewusst, dass das ein Hakenkreuz war.
Urteil für Dienstag erwartet
Dass er es damals für möglich gehalten habe, die Empfänger der weitergeschickten Dateien könnten annehmen, er würde nationalsozialistisches Gedankengut gutheißen, räumte der bisher unbescholtene Angeklagte nach mehrmaligem Nachfragen des Staatsanwaltes, der Vorsitzenden und seines Verteidigers Wolfgang Hauptmann dann doch ein. Bei der Verhandlung gab sich der Bursch geläutert. "Heute möchte ich nichts mehr damit zu tun haben", betonte er. Im Vorjahr trug er noch eine Glatze, jetzt gefällt ihm so etwas nicht mehr. Deshalb habe er sich wieder Haare wachsen lassen, betonte der 18-Jährige.
Pinzgauer in Salzburg schuldig gesprochen
Der 18-jährige Angeklagte ist am Dienstag bei dem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g in neun Fakten schuldig gesprochen worden. Der geständige Pinzgauer wurde zu vier Monaten auf Bewährung unter einer Probezeit von zwei Jahren rechtskräftig verurteilt. Er erhielt zudem die Weisung, ein ehemaliges Konzentrationslager zu besuchen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)