Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Dienstag bei einer Verhandlung am Landesgericht Salzburg das Ersturteil von fünf Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Schuldspruch vom 26. April dieses Jahres volle Berufung angemeldet. Verteidiger Kurt Jelinek forderte eine geringere Strafe. Der Vorsitzende des Berufungssenates, Karl Bergmayr, erklärte dazu: "Wir glauben, fünf Monate ist das richtige Strafmaß." Dem Argument der Staatsanwaltschaft, es liege die Zusatzqualifikation "besonders gefährliche Verhältnisse" vor, folgten die Richter aus Linz nicht. Es bleibe bei einem Vorwurf, die Frau habe überholt und sei nicht auf Sicht gefahren, erklärte Bergmayr.
Die Beschuldigte war zum Unfallzeitpunkt 21 Jahre alt und hatte ihren Führerschein erst vier Monate lang. Die Frau überholte trotz geringer Sichtweite auf der Zeller Straße zunächst eine Radfahrerin. Sie wich dabei einem entgegenkommenden Pkw aus. Ihr Wagen geriet ins Schleudern und rammte auf der Gegenfahrbahn die Radfahrer, zwei Frauen (beide 73) und einen Mann (70) aus Zell am See. Sie wurden über die Böschung geworfen, jede Hilfe kam zu spät. (APA)
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(Quelle: salzburg24)