Die bayerische Justiz hatte 2008 gegen die deutsche Staatsbürgerin zwar Ermittlungen wegen Mordverdachtes aufgenommen, das Verfahren wurde aber im Dezember 2012 mangels Beweise eingestellt, wie am Dienstag Anton Lohneis von der Oberstaatsanwaltschaft Coburg (Bayern) gegenüber der APA diesbezügliche Medienberichte bestätigte.
Baronin besuchte Heisler in Zell am See
Die mittlerweile 59-jährige Ex-Stasi-Mitarbeiterin, die auch "Baronin" genannt wurde, hatte den pensionierten Juwelier 2006 kennengelernt. 2007 besuchte sie ihn des Öfteren auf seinem Alterswohnsitz in einer Villa in Zell am See im Salzburger Pinzgau. Nach einer gemeinsamen Reise nach Johannesburg im August 2007, von der die Freifrau bereits nach drei Tagen ohne Heisler zurückgekommen war, geriet diese dann in Salzburg in Verdacht, den Pensionisten um Schmuck, Bilder, Wertgegenstände, einen Porsche und Bargeld gebracht zu haben.
Beschuldigte verurteilt
Die Beschuldigte wurde in U-Haft genommen und 2009 wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, Einbruchsdiebstahls und Urkundenunterdrückung mit einem Gesamtschaden von rund 835.000 Euro am Landesgericht Salzburg schuldig gesprochen. Sie erhielt 2010 in zweiter Instanz eine rechtskräftige unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Die Freifrau hatte stets ihre Unschuld beteuert.
Baronin seit 2012 auf freiem Fuß
Die deutsche Staatsbürgerin wurde im Frühjahr 2012 nach Coburg (Bayern) überstellt, ist mittlerweile aber auf freiem Fuß. "Sie hat die Strafe soweit verbüßt, dass sie auch nach österreichischem Recht freikommt", begründete Lohneis die Haftentlassung. Die deutschen Behörden ermittelten gegen die Frau auch noch in einer anderen Causa wegen Betruges und Untreue. Sie wurde dafür von einem Gericht in der bayerischen Stadt Bamberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sie muss also nicht hinter Gitter.
Keine Spur von Heisler
Im Fall Heisler suchten Ermittler aus Österreich und Südafrika nach dem Vermissten, doch ohne Ergebnis. "Die Ermittlungen haben nicht den Erfolg gebracht, den man sich gewünscht hätte", sagte Lohneis. "Es fehlt an den nötigen Beweisen, um der Frau ein Tötungsdelikt anlasten zu können. Wir wissen nicht einmal, ob der Mann tot ist, es gibt keine Leiche", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt. Für einen Kriminalbeamten aus Salzburg, der in der Causa in Südafrika Nachforschungen anstellte, war die Indizienlage gegen die Freifrau aber "erdrückend", wie er gegenüber der APA erklärt hatte. (APA)
(Quelle: salzburg24)