Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg die bedingte Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs gegen einen ehemaligen Bürgermeister eines Tourismusortes im Pinzgau von zwölf Monaten um drei Monate auf neun Monate herabgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der bisher unbescholtene Mann war wegen einer rechtswidrig eingehobenen Ortstaxe am 16. November 2023 am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte berufen.
Offenbar 50.200 Nächtigungen zu viel angegeben
Die Gemeinde soll mit der Eigentümergesellschaft einer Clubhotel GmbH rechtswidrig eine allgemeine Ortstaxe von pauschal 13.000 Nächtigungen pro Jahr privat vereinbart und im Zeitraum 2014 bis Juni 2020 eingehoben haben. In Summe geht es um etwa 50.200 offenbar zu viel angegebene Nächtigungen. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe der damalige Bürgermeister mit dem mittlerweile verstorbenen Geschäftsführer des Luxusressorts, deren 24 in- und ausländische Eigentümer ihre Appartements beziehungsweise Lodges teils selbst benutzen oder vermieten, einen illegalen Deal geschlossen. Diese rechtswidrige Vereinbarung sei von den nachfolgenden beiden Bürgermeistern fortgeführt worden.
Vorteil für Gemeinde durch Ortstaxe
Für diese zu viel gemeldeten Nächtigungen hätten die Bürgermeister die allgemeine Ortstaxe vorgeschrieben - und nicht die höhere, besondere Ortstaxe - wie bei Ferienwohnsitzen üblich. Laut WKStA haben sich die Gemeinde und der Tourismusverband dadurch einen Vorteil von rund 74.900 Euro verschafft. Die allgemeine Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe und geht zu 96 Prozent an den Tourismusverband. Ein Großteil der besonderen Ortstaxe wird hingegen an das Land abgeführt.
Nachfolger von Ex-Bürgermeister freigesprochen
Auf der Anklagebank im November saßen auch zwei Nachfolger des nun rechtskräftig verurteilten Ex-Bürgermeisters, weiters ein ehemaliger Amtsleiter und ein pensionierter Steuerberater. Sie wurden damals von allen Vorwürfen - sie lauteten auf Bestechlichkeit, schweren Betrug und Amtsmissbrauch - freigesprochen.
Der Verteidiger des Verurteilten, der von 2009 bis 2018 im Amt war, hatte einen Freispruch gefordert. Der Mann habe sich, wie die anderen Amtsträger, die er bei dem Prozess vertreten hatte, nie etwas zu Schulden kommen lassen, erklärte Rechtsanwalt Kurt Jelinek zu Prozessbeginn. Sie seien stets bestrebt gewesen, in ihrem Beruf alles richtig zu machen, obwohl die Thematik breit gefächert sei und alle auch einen Brotberuf gehabt hätten. "Sie haben mit der Ortstaxe nichts am Hut. Sie haben keinen Betrug gemacht, sich selbst nicht bereichert und niemanden getäuscht. Es ist auch kein Schaden entstanden."
Neun Monate Bewährungsstrafe
Die heute auf neun Monate reduzierte Freiheitsstrafe auf Bewährung sei tat- und schuldangemessen, erläuterte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Linz gegenüber der APA die Entscheidung des Berufungssenates bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Es habe sich zwar um einen langen Tatzeitraum gehandelt, allerdings sei der Schuldgehalt des Angeklagten und der Unrechtsgehalt der Tat unterdurchschnittlich gewesen. Zudem liege der Tatzeitraum bereits mehr als fünf Jahre zurück. Die Strafdrohung reichte in dieser Causa von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.
(Quelle: apa)