Elf Stunden Bus statt Nachtzug

Geld zurück nach Chaos bei Saalfeldener Schulreise

Der Nachtzug von Wien über Salzburg nach Paris startet am 13. Oktober. 
Veröffentlicht: 17. Oktober 2022 14:18 Uhr
Die Hinreise zum Schüler:innen-Austausch einer Klasse des Gymnasiums Saalfelden nach Paris wurde zu einer Nerven-Zerreißprobe. Statt mit dem Nachtzug waren die Jugendlichen elf Stunden lang mit dem Bus unterwegs. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat jetzt eine Einigung mit den ÖBB erzielt.
SALZBURG24 (KAT)

Ein Schüler:innen-Austausch einer Klasse inkl. Lehrpersonals des Gymnasiums Saalfelden (Pinzgau) sollte eigentlich allen Grund zur Freude bieten. Ziel war die französische Hauptstadt Paris, welche am 24. März aus Salzburg mit dem Nachtzug angesteuert werden sollte.

Zug nach Paris fällt aus

Ein technischer Defekt in der Oberleitung im französischen Teil der Strecke hat allerdings dafür gesorgt, dass der Zug zwischen Wien Westbahnhof und Paris ausgefallen ist. Von da an wurde es ungemütlich für die Pinzgauer:innen.

 

Saalfeldener Schüler:innen auf elfstündiger Busreise

„Da die Verbindung mit der Bahn nicht gleichwertig zu bewältigen war, musste die knapp elfstündige Reise kurzfristig mit dem Reisebus angetreten werden“, heißt es von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) in einer Aussendung.

ÖBB erstatten Kosten nach Monaten

Das Gymnasium Saalfelden habe sich dann Anfang April schriftlich bei den ÖBB beschwert. Weil zunächst keine Reaktion gekommen sei, wandte sich das Lehrpersonal knapp sechs Monate später an die Agentur. Die ÖBB erstatteten daraufhin innerhalb von knapp zwei Wochen die nicht genutzten Tickets und die entstandenen Mehrkosten komplett – insgesamt 5.300 EUR.

Was tun bei Zugausfall?

„Grundsätzlich haben Fahrgäste bei einem Zugausfall die Möglichkeit, die Fahrt abzubrechen und eine Erstattung des Fahrpreises zu beantragen, wenn die Verspätung am Ziel voraussichtlich mehr als 60 Minuten betragen würde. Sofern die Fahrt bereits angetreten wurde, die Beförderung jedoch nicht mehr sinnhaft fortzuführen ist, kann die Fahrt ebenfalls abgebrochen werden und eine kostenfreie Rückfahrt erfolgen. Alternativ kann die Fahrt ohne zusätzliche Kosten sofort, oder zu einem späteren Zeitpunkt, unter vergleichbaren Bedingungen angetreten bzw. fortgesetzt werden, sofern dies möglich ist“, erklärt Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der apf. Im Falle des Gymnasium Saalfelden sei keine Reise zu vergleichbaren Bedingungen möglich gewesen, weswegen die Kosten schließlich erstattet wurden.

Was macht die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte?

Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr. Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Passagierbeschwerden mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht. In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.

(Quelle: salzburg24)

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